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Gast

Sonderkündigungsrecht bei der KV nach Ablauf des Arbeitslosengeldes 1

Am 27.05.13 läuft mein Geld beim Arbeitsamt aus. Dann bin ich nicht mehr krankenversichert, weil mein Mann privat versichert ist. Habe ich nun Sonderkündigungsrecht, um von der BKK zur Techniker Krankenkasse zu wechseln? Welche Fristen sind zu beachten? LG ines
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Antworten (1)
trevou
Du hast kein Sonderkündigungsrecht. Wenn du im April noch kündigst wird sie zum 30.06.2013 wirksam und du kannst ab 01.07.2013 Mitglied einer neuen gesetzlichen Krankenkasse werden. Aber Achtung: du bist grds. 18 Monate an deine Krankenkasse gebunden, erst dann ist eine Kündigung möglich.
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