Frage stellen
rrankewicz

Sonderkündigungsrecht dsl bei Wohnortwechsel

Bin umgezogen und vodafone sagt, dass dsl dort nicht verfügbar ist. Kann ich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen? Im Internet bekomme ich widersprüchliche Aussagen.
Frage beantworten Frage Nummer 43967 Frage melden

Antworten (13)
Oberguru
Nein, weil es nicht das Problem Vodafones ist, das du umziehst. Die zwei Jahre sind eine Mischkalkulation, worin auch die Vertragsfrist eingepreist wird, da diese dem Unternehmen planungssicherheit verschafft.
Es gibt aber durchaus Fälle, wo Kunden aus Kulanz ganz aus dem Vertrag entlassen wurden, oder zu einem geminderten Preis den Vertrag beenden konnten. Aber es gibt auch Kunden, die bis zum Ende bleiben mussten. Scheint vom Kundenberater abzuhängen. Urteile sind immer nur Einzelfälle und nicht auf die eigene Situation übertragbar. Wenn einen das Unternehmen nicht entlässt, zumindest auf geminderten Beitrag hinarbeiten, weil du keine Leistung entnehmen kannst.
Melden
Alex64
Der Umzug ist sicher nicht das Problem des Anbieters - wohl aber dessen Unfähigkeit, die vertraglich vereinbarte Leistung am neuen Wohnort zu erbringen.
Und deshalb ja - die Sonderkündigung wird durchgehen, da Vodafone für den enstprechenden Einzelfall mit relativer Sicherheit nicht ein eventuelles "Nachbesserungsrecht" (Versuch der Erbringung der vereinbarten Leistung) beanspruchen wird.
Melden
Oberguru
Sie wird nicht einfach so ind immer durchgehen, Hase. Welche Fälle das Sonderkündigungsrecht auslösen steht übrigens im Vertrag bzw den AGB. Und in der Regel greift das Sonderkündigung bei Wohnungswechsel nicht. Man hat ja schliesslich keinen Vertrag für dden neuen Anschluss abgeschlossen, sondern für den Alten.
Melden
rrankewicz
Danke für die Antworten - auch wenn sie mehr oder minder konträr sind...
wie soll ich also vorgehen?
Erbringung der Leistung einfordern (schriftlich, mündlich)?
Kündigen, wegen nicht erbrachter Leistung? Fristlos, zum Monatsende, 3 Monate?

Zusatzfrage: Würdet ihr z.B. neuen Vetrag bei anderem Anbieter machen, der Vertrag auf Probe (1Monat) anbietet, und dann davon zurücktreten, falls der alte Anbieter doch noch was anbietet (zum Beispiel LTE)?
Melden
rrankewicz
Nachtrag:
Zu Sonderkündigung steht in den AGBs nichts (abgesehen davon, dass es "Kündigung aus wichtigem Grund" heißt).
Auch zum Thema Umzug steht in den AGB nichts, wohl aber wird das auf der Internetseite angeboten und dargstellt, als sei es überhaupt kein Problem...
http://www.vodafone.de/infofaxe/120.pdf
Melden
Oberguru
Es gibt keine AGBs. Es heisst AGB, denn das ist schon Mehrzahl. Und Leistung an der neuen Adresse einfordern? Lächerlich. Schau in deiner Vertrag, du hast die Bereitstellung an EINER BESTIMMTEN ADRESSE abgeschlossen. Das ist BESTANDTEIL deines VERTRAGES. Du hast keine Bereitstellung SONSTWO und ÜBERALL eingekauft. Wenn du dies nicht mehr wahrnehmen kannst, IRT DAS DEIN PROBLEM. Und wer googeln kann, hätte schnell herausgefunden, dasss Vodafone dich aus dem Vertrag herausläßt, aber auf einer Ausgleichszhlung besteht, die aber günstiges als die normalen Beiträge sind. Kann keiner mehr seine eigenen Belange selbst lösen?
Melden
rrankewicz
Abgesehen davon, dass du bei deiner Rechtschreibung wirklich nicht belehren solltest, wärest du bei besserem googeln vielleicht auch hierauf gestoßen: "Eine weitere Neuerung im Gesetzespaket kommt allen DSL-Kunden zu Gute. Denn sollte der aktuelle DSL-Provider die vertraglich vereinbarte Leistung nach einem Umzug des Kunden an einen neuen Wohnort nicht mehr erbringen, haben Sie künftig mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ein Sonderkündigungsrecht."
Das Gesetz ist seit Mai gültig, muss aber wohl erst bis 2013 umgesetzt werden.
Die Sache ist kompliziert, es gibt widersprüchliche Urteile. Abgesehen davon ist das hier ein Forum, wo einem geholfen wird, was hast du also für ein Problem? Hilfst du nicht gerne? Du hast doch genug Zeit dazu...
Melden
Oberguru
Helfen ja. Anderer Leute Arbeit machen? Nein. Klick
Melden
HeinzBabbeldu2
@alex64
Erzähl hier keinen Unsinn!
Man hat kein Sonderkündigungsrecht deswegen. Dazu gab es schon Gerichtsurteile dazu. Man ist auf die Kulanz des Anbieters angewiesen.
Melden
Alex64
Babbler - ein Blick in's Gesetz würde genügen.
Fang mit §275(1) BGB an und lies dich durch das Thema "Unmöglichkeit der Leistung" durch.
Und dann babbel nicht von irgendwelchen Urteilen, wenn du zum Thema keine höchstrichterlichen zitieren kannst - alles andere kann vor dem nächsten AG oder LG genau anders herum ausgehen.
Melden
HeinzBabbeldu2
@alex64 Da bin ich ja mal gespannt, welches AG und LG ein BGH-Urteil kassiert.

Hier
Melden
rrankewicz
Nachtrag:
Oberguru hatte nicht recht, alex aber auch nicht.
Laut dem neuen TKG, das seit Mai 2012 gilt, habe ich ein Sonderkündigungsrecht von DREI Monaten.
Dies war auch die Meinung der Verbraucherzentrale (Anfrage hat ein bisschen gedauert)
Dies räumte mir vodafone auch ein - allerdings erst die ca. 4 Mitarbeiterin, vorher waren nur ahnungslose Blindgänger in der Hotline dran.
Fazit: Ihr wisst eben auch nicht alles, wie wäre es mal wieder mit zivilisiertem Verhalten?
Melden
tommy22
klar anrufen kündigen MÜSSEN sie aktzeptieren
Melden