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Gast

sparbuch

habe vor paar jahren ein sparbuch geschenkt bekommen und so gut verlegt das ich nicht wußte wohin,. durch renovieren fand ich es, leider ist der jenige schon verstorben und ich habe nichts darüber in die hände ausser das buch. was nun?
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Antworten (3)
hphersel
mit dem Buch zur betreffenden Bank gehen und dort fragen. Die sind nämlich in solchen Dingen schlauer als wir hier...
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bh_roth
Na, etwas weiß ich doch: Wenn du nicht im Testament des Verstorbenen erwähnt wurdest, oder sowieso in der Erbfolge bist, weil verwandt, dann ist es Essig mit der Summe, die auf dem Sparbuch ist. Das Guthaben des Sparbuches wird an die Erben ausgezahlt werden.
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micle
Zunächst muß Du gegenüber der Bank, die das Sparbuch führt, plausibel darlegen können, daß Anspruch besteht. Dann wird die Bank beim Zuständigen Amtsgericht das Aufgebotsverfahren einleiten, in dem das Amtsgericht mittels öffentlichen Auhangs mögliche andere Nutzniesser über die Geltendmachung deiner Ansprüche informiert.
Meldet sich innerhalb der Frist niemand, dann sollte das Sparbuch und somit das Guthaben die zur Verfügung stehen. Das Verfahren ist gebührenpflichtig, prüfe daher vorher, ob sich der Aufwand lohnt.
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