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Gast

Spekulationssteuer

Hallo Zusammen,

Ich habe mich Ende letzten Jahres von meinem Mann getrennt. Das FA wurde offiziell von uns darüber informiert ;)

Wir wohnen aktuell noch zusammen in unserem Haus, welches in naher Zukunft (2-3 Monate) auf den Markt zum Verkauf gehen wird. Wir haben das Haus unter 10 Jahre, da wir aber ja selber drin gewohnt haben, fällt das Thema Spekulationssteuer eigentlich weg.

Vorbereitend für den Verkauf werden wir aber natürlich jeweils eine Alternative suchen müssen und dies auch vermutlich mit ein bisschen Überlappung zwischen Verkauf & Einzug. Was wäre jetzt aufgrund der Meldpflicht in Deutschland der sinnvollste Weg? Erst Zweitwohnung anmelden, wegen der Spekulationssteuer oder direkt Hauptwohnsitzänderung und das FA über den Sachverhalt aufklären?

Ich bin ein wenig ratlos, was rechtlich richtig ist bzw. auch sinnvoll ist.

Grüße und Danke
Jessica
Frage beantworten Frage Nummer 3000271256 Frage melden

Antworten (1)
mantrid
Wenn das Haus ausschließlich für private Wohnzwecke der Eigentümer genutzt wurde, fällt keine Spekulations-Steuer an. Sebst eine kurzfristige Vermietung ist möglich (BFH, Urteil v. 3.9.2019 - IX R 10/19) . Also keine Panik, das FA wird sich an die eindeuitge Rechtssprechung halten. Zweitwohnung macht hier keinen Sinn, da der Lebensmittelschwerpunkt zur neuen Adresse hin verlagert wird.
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