Spielstraße
besteht in einer spielstraße auch anschnallpflicht ?
Antworten (14)
Natürlich besteht in einer Spielstraße Anschnallpflicht! Stell dir mal vor, du legst dich beim Spielen mal so richtig gepflegt lang und schlägst dir das Knie auf! Das passiert angeschnallt nicht.
Nein, Spaß beiseite, hier werden dir wahrscheinlich schon bald unsere Fahrzeug- und Verkehrsrechts(hobby)experten ausführlich Auskunft geben.
Nein, Spaß beiseite, hier werden dir wahrscheinlich schon bald unsere Fahrzeug- und Verkehrsrechts(hobby)experten ausführlich Auskunft geben.
Anschnallpflicht in der Spielstraße.
First World Problem.
Mir würde es genügen, wenn sich alle mal an die Regeln halten würden.
200 Meter Spielstraße, sehe ich jeden Tag.
Niemand, wirklich niemand! fährt Schritttempo!
Niemand!
Und die Ausschilderung ist nicht zu übersehen.
Lustiger fact nebenbei...
die Straße geht mit einer Seite an einen "Platz" (Rasen, Weg, Brunnen usw.)
Dort ist Fußballspielen und Radfahren verboten.
Dreimal dürft ihr raten....
First World Problem.
Mir würde es genügen, wenn sich alle mal an die Regeln halten würden.
200 Meter Spielstraße, sehe ich jeden Tag.
Niemand, wirklich niemand! fährt Schritttempo!
Niemand!
Und die Ausschilderung ist nicht zu übersehen.
Lustiger fact nebenbei...
die Straße geht mit einer Seite an einen "Platz" (Rasen, Weg, Brunnen usw.)
Dort ist Fußballspielen und Radfahren verboten.
Dreimal dürft ihr raten....
Es besteht KEINE Anschnallpflicht:
§21a (1) Nr.3 StVO definiert einen Ausnahmetatbestand von der Anschnallpflicht: "Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen".
§21a (1) Nr.3 StVO definiert einen Ausnahmetatbestand von der Anschnallpflicht: "Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen".
Im Übrigen meint Ihr einen sog. verkehrberuhigten Bereich (blaues Schild mit Kind mit Ball).
Eine Spielstraße darf überhaupt nicht befahren werden: Sie ist für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
Bitte um Nachsicht für das Klugscheißen.
Eine Spielstraße darf überhaupt nicht befahren werden: Sie ist für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
Bitte um Nachsicht für das Klugscheißen.
cheru, schau mal bei wikipedia. verkehrsberuhigter bereich, umgangssprachlich spielstrasse. auch stimmt deine antwort nicht ganz. eine anschnallpflicht gilt nur dann
nicht, wenn der autofahrer sich an die schrittgeschwindigkeit hält, was viele aber nicht machen in der praxis.
nicht, wenn der autofahrer sich an die schrittgeschwindigkeit hält, was viele aber nicht machen in der praxis.
Mir deucht, jede Gemeinde hat da eigene Lösungen.
Ich bin da ab Montag wieder vor Ort.
Werde mal ein Foto machen, wenn möglich.
Dann rutscht diese elende Diskussion hier eventuell in die nächste Liga.
Ich bin da ab Montag wieder vor Ort.
Werde mal ein Foto machen, wenn möglich.
Dann rutscht diese elende Diskussion hier eventuell in die nächste Liga.
Diese Frage war von Anfang an suspekt!
Aber da musste halt eine möglichst umfassende Antwort her.
Es sieht so aus, als wenn ein Autofahrer beim Einfahren in eine Spielstrasse den Gurt ablegt und sich beim Ausfahren wieder anschnallt!
Aber da musste halt eine möglichst umfassende Antwort her.
Es sieht so aus, als wenn ein Autofahrer beim Einfahren in eine Spielstrasse den Gurt ablegt und sich beim Ausfahren wieder anschnallt!
Cheru: Die StVO kennt das Wort "Spielstraße" nicht, es kommt darin nicht einmal vor.
Spielstraße ist der umgangssprachliche Begriff für den verkehrsberuhigten Bereich, ist eben kürzer zu sprechen.
Gurtpflicht besteht hier in der Tat nicht, man sollte aber besser doch mit Gurt fahren.
Spielstraße ist der umgangssprachliche Begriff für den verkehrsberuhigten Bereich, ist eben kürzer zu sprechen.
Gurtpflicht besteht hier in der Tat nicht, man sollte aber besser doch mit Gurt fahren.
Es lässt sich einfach ermitteln, dass "Spielstraße" nicht in der StVO vorkommt und auch nicht (mehr?) in der oft in diesem Zusammenhang zitierten VwV-StVO.
Dennoch haben die für die Einrichtung zuständigen Gemeinden eine klare Vorstellung, was eine Spielstraße sein soll, und sperren sie mit Zeichen 250 für den Verkehr.
Da sollten wir besser nicht reinfahren. Auch nicht mit Schrittgeschwindigkeit und angeschnallt.
Beipiel München: https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Verkehr/Verkehrssicherheit/Spielstrassen-verkehrberuhigte-Bereiche.html
Dennoch haben die für die Einrichtung zuständigen Gemeinden eine klare Vorstellung, was eine Spielstraße sein soll, und sperren sie mit Zeichen 250 für den Verkehr.
Da sollten wir besser nicht reinfahren. Auch nicht mit Schrittgeschwindigkeit und angeschnallt.
Beipiel München: https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Verkehr/Verkehrssicherheit/Spielstrassen-verkehrberuhigte-Bereiche.html
Im Internet finden sich zudem viele Artikel über mögliche "temporäre Spielstraßen" in Berlin und in mehreren Städten in Baden-Württemberg. Dort soll in Abgrenzung zu verkehrsberuhigten Bereichen der Verkehr stets vorübergehend komplett unterbunden werden.
Gibt es noch mehr Irritationen, wenn ich noch darauf hinweise, dass man dort auch nicht mit dem Fahrrad fahren darf?
Gibt es noch mehr Irritationen, wenn ich noch darauf hinweise, dass man dort auch nicht mit dem Fahrrad fahren darf?
Das, was die Stadt München mit der (in der StVO nicht existenten) "Spielstraßen"-Beschilderung verzapft, ist ein schönes Beispiel dafür, dass "gut gemeint" oft das Gegenteil von gut gemacht ist.
StVO ist Bundesrecht und Bundesrecht kann nicht von Kommunalrecht gebrochen werden.
Ein Zusatzzeichen definiert das direkt darüber stehende Ge- oder Verbotszeichen, indem es eine Einschränkung (z.B. zeitlich) oder eine Befreiung angibt.
Das Zeichen 1010-10, ballspielendes Kind, ist so eine Befreiung. Es erlaubt Spielen auf der gesamten Fahrbahn, was üblicherweise auf Fahrbahnen nicht erlaubt ist.
Das aber macht auch Zeichen 250 schon - es verbietet allen Fahrzeugen die Durchfahrt. Damit ist die volle Straßennutzung für Kinder und Fußgänger bereits erlaubt.
Das Zusatzzeichen ist hier komplett unnötig und verwirrend.
Besagt doch diese Kombination unzweideutig: Verbot für alle Fahrzeuge, ausgenommen sind ballspielende Kinder.
Dass das Nonsens hoch drei ist, sollte einleuchten.
Zudem verärgert man damit Anwohner, Postboten, Handwerker, Lieferanten.... denn die dürfen dort noch nicht mal radfahrend rein, im Gegensatz zum verkehrsberuhigten Bereich.
StVO ist Bundesrecht und Bundesrecht kann nicht von Kommunalrecht gebrochen werden.
Ein Zusatzzeichen definiert das direkt darüber stehende Ge- oder Verbotszeichen, indem es eine Einschränkung (z.B. zeitlich) oder eine Befreiung angibt.
Das Zeichen 1010-10, ballspielendes Kind, ist so eine Befreiung. Es erlaubt Spielen auf der gesamten Fahrbahn, was üblicherweise auf Fahrbahnen nicht erlaubt ist.
Das aber macht auch Zeichen 250 schon - es verbietet allen Fahrzeugen die Durchfahrt. Damit ist die volle Straßennutzung für Kinder und Fußgänger bereits erlaubt.
Das Zusatzzeichen ist hier komplett unnötig und verwirrend.
Besagt doch diese Kombination unzweideutig: Verbot für alle Fahrzeuge, ausgenommen sind ballspielende Kinder.
Dass das Nonsens hoch drei ist, sollte einleuchten.
Zudem verärgert man damit Anwohner, Postboten, Handwerker, Lieferanten.... denn die dürfen dort noch nicht mal radfahrend rein, im Gegensatz zum verkehrsberuhigten Bereich.