spielstrasse beantragen
welche Behörde ist für die Genehmigung einer Spielstraße zuständig.
Antworten (4)
Das hab ich auf die schnelle gefunden.
Sorry Opal, was da in deinem Link zu lesen steht, ist ausgemachter Blödsinn.
Es gibt in der StVO keine "Spielstraße", nur einen "verkehrsberuhigten Bereich" (Zeichen 325), eine Sonderverkehrszone mit klaren Beschränkungen (Schrittgeschwindigkeit, Parken nur in Parkboxen,....). Sie kann auf voller Breite von allen Menschen genutzt werden, gegenseitige Rücksicht ist Pflicht. Fahrzeuge dürfen hindurch fahren.
Eine Straße, die von keinem Fahrzeug befahren werden darf, ist mit Zeichen 250 (Einfahrtverbot für alle Fahrzeuge) kann schon deshalb uneingeschränkt von Fußgängern und spielenden Kindern benutzt werden.
Zuständig ist das jeweilige Straßenverkehrsamt.
Es gibt in der StVO keine "Spielstraße", nur einen "verkehrsberuhigten Bereich" (Zeichen 325), eine Sonderverkehrszone mit klaren Beschränkungen (Schrittgeschwindigkeit, Parken nur in Parkboxen,....). Sie kann auf voller Breite von allen Menschen genutzt werden, gegenseitige Rücksicht ist Pflicht. Fahrzeuge dürfen hindurch fahren.
Eine Straße, die von keinem Fahrzeug befahren werden darf, ist mit Zeichen 250 (Einfahrtverbot für alle Fahrzeuge) kann schon deshalb uneingeschränkt von Fußgängern und spielenden Kindern benutzt werden.
Zuständig ist das jeweilige Straßenverkehrsamt.
Ja netter_fahrer, im Grunde hast du natürlich mit diesem verkersberuhigten Bereich Recht. Aber die Gründe zu Einordnung eines verkehrberuhigten Bereichs ->
Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen. Die Markierung der Parkflächen geschieht meist nicht durch Schilder, sondern über Markierungen wie verschiedenfarbige Pflasterungen.[
Nach einem Gerichtsurteil ist das Überholen im Verkehrsberuhigten Bereich per se ausgeschlossen. In einem Verkehrsberuhigten Bereich muss man nicht damit rechnen, überholt zu werden
... sind einer Spielstraße gleichzusetzen.
Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen. Die Markierung der Parkflächen geschieht meist nicht durch Schilder, sondern über Markierungen wie verschiedenfarbige Pflasterungen.[
Nach einem Gerichtsurteil ist das Überholen im Verkehrsberuhigten Bereich per se ausgeschlossen. In einem Verkehrsberuhigten Bereich muss man nicht damit rechnen, überholt zu werden
... sind einer Spielstraße gleichzusetzen.
Nochmal: Den Begriff "Spielstraße" gibt es in der StVO nicht.
Das ist ein volkstümliches Wort, kein amtlicher Begriff.
Ergo kann man auch keine Spielstraße beantragen...!
Was geht, ist der Antrag auf Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches, wobei immer erst geprüft wird, ob nicht eine Tempo-30-Zone geeigneter ist.
Das ist ein volkstümliches Wort, kein amtlicher Begriff.
Ergo kann man auch keine Spielstraße beantragen...!
Was geht, ist der Antrag auf Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches, wobei immer erst geprüft wird, ob nicht eine Tempo-30-Zone geeigneter ist.