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Gast

spülmaschine bei warmmiete defekt

+meine Wohnung ist als Warmietwohnung vermietet. Darin ist eine
komplette Einbauküche. Die Spülmaschine ist jetzt defekt. Wer bezahlt
die neue. Warmmiete setzt doch nicht eine funktionierende Einbauküche voraus. Ganz nebenbei habe ich die Miete seit 12 jahren nicht erhöht.
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Antworten (6)
Skorti
Was hat die Küche mit Warmmiete zu tun?
Ob nun Warm- oder Kaltmiete vereinbart ist, betrifft dies nur die Abrechnung oder Nichtabrechnung von Nebenkosten.
Wenn die Küche zum gemieteten Objekt gehört und nicht vom Vorbesitzer der Küche
übernommen wurde, dann muss die Küche mit allen Geräten funktionieren, egal ob Kalt- oder Warmmiete.
Wenn im Mietvertrag nicht von der Küche die Rede ist, dann eher nicht.
Da sich der Fall so liest, als wäre die Wohnung ausdrücklich mit Küche vermietet worden, dann muss die Küche auch funktionieren, auf Vermieters Kosten.
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Bester
Der Vermieter.
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status-quo-fan
Und noch eines: Warmmiete - also Miete ohne Abrechnung der Nebenkosten - ist lediglich in Wohnheimen noch gesetzlich zulässig. In allen anderen Fällen ist sie nach der HkVO ausgeschlossen.
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machine
@status: Das ist nicht richtig. Ich zahle seit ca. 20 Jahren eine Festmiete, eine Nebenkostenabrechnung hat im Hause noch niemand erhalten.
Frohe Ostern!
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status-quo-fan
@primus: dann ist das ebenfalls ein Verstoß gegen das Gesetz. §2 der HKVO lässt die Ausnahme nur in Zweifamilienhäusern zu, wenn der Vermieter auch da wohnt; ansonsten eben nicht näheres regelt dort der § 11). Und wenn Du seit Jahren eine Festmiete zahlst, dann gibt es nur zwei Möglichkeiten: entweder ist Dein Vermieter oder Du bist blöd, denn einer legt dabei drauf. Und ganz abgesehen davon: wenn es öffentlich bekannt wird, bekommt Dein Vermieter richtig Ärger!
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machine
@ing: "da Primus mit Sicherheit jemanden kennt, der rechnen kann"?
Hüte Dich vor´m Blitz! ;-)
Blaue Eier!
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