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Gast

Stellplatzkosten

Hallo, wir sind in ein Mehrfamilien Haus mit Tiefgaragenstellplatz eingezogen. Die Zufahrt der Tiefgarage existiert noch nicht, wir können sie also noch nicht nutzen. Der Vermieter stellt uns die 50€ Stellplatzgebühr zur Zeit nicht in Rechnung, dafür aber 20€ Stellplatzgebühr für irgendeinen ungekennzeichneten Stellplatz vor der Türe im öffentlichen Raum. Ist dies Rechtens?
Frage beantworten Frage Nummer 3000263073 Frage melden

Antworten (2)
Skorti
Zu Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Eine Umfrage hier ist nicht rechtlich verbindlich.
Aber da gestellt: Muss der Vermieter eine Stellplatzabgabe an die Stadt entrichten, wenn er für eine Wohnung keinen eigenen Parkraum stellt? Wenn ja, vermute ich, er darf diese weiterleiten. Aber das ist geraten.
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ingSND
Was verstehst Du unter "öffentlichem Raum"?
Ist es auf dem Grundstück des Wohnblocks oder an einer Privatstraße? Dann darf er mit hoher Wahrscheinlichkeit die Gebühr erheben.
Ist es auf der öffentlichen Straße? Dann eher nein.
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