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Gast

Steuern und Versicherung als Honorarkraft (Studentin)

Hallo!
Ich bin Studentin und in der privaten Krankenversicherung meines Vaters familienversichert. Bei der Krankenversicherung (PBeaKK) darf man in der Vorlesungszeit bis zu 20 Stunden arbeiten um weiterhin familienversichert zu sein. Gilt dies auch für Honorarkräfte, die nicht unter die Übungsleiterpauschale fallen?
Außerdem habe ich gelesen, dass ich mir eine Steuernummer besorgen muss, aber ich habe doch schon eine private Steuer-ID. Muss ich als Honorarkraft nochmal eine neue beantragen oder zählt meine private?
Und muss ich auch eine Einkommensteuererklährung machen, wenn ich nicht über den Freibetrag von knapp 8000 Euro jährlich komme?
Jede Internetseite sagt etwas anderes und ich bin etwas am verzweifeln. Ich hoffe, dass es hier irgendeinen netten Experten gib, der mir helfen kann.
Frage beantworten Frage Nummer 3000112338 Frage melden

Antworten (1)
elfigy
Ich bin immer wieder überrascht, dass nachweislich lernfähige Leute (Studentin) nicht wissen, dass es außer dem Internet auch noch ein Telefon gibt, dass das Finanzamt telefonisch zu erreichen ist, dass dort Menschen sitzen, die sich auskennen und die auch gerne und freundlich verbindlich Auskunft geben. Es gibt sogar Sprechzeiten. Um das richtige Zimmer zu finden, muss der "Kunde" nur wissen, welchen Anfangsbuchstaben sein Name hat.
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