thors_1983
Stimmt es, dass ein handgeschriebenes Testament ungültig ist? Oder gilt das gar nicht immer und unbedingt?
Antworten (5)
Eh? Es ist sogar so, dass ein Testament wenn möglich unbedingt handschriftlich verfasst werden sollte- das eigenhändige, handschriftliche Verfassen ist schließlich ein Indikator dafür, dass der Verfasser sich im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte befand.
Maschinell abgefasste bzw. diktierte Testamente werden viel eher angezweifelt...
Maschinell abgefasste bzw. diktierte Testamente werden viel eher angezweifelt...
@ Thors: im Gegenteil. Ein Testament MUSS in vollem Umfang handgeschrieben und eigenhändig unterschrieben sein!!! Nur dann ist es im Regelfall gültig!!!
Wir hatten dieses Thema kürzlich auch und haben uns schlau gemacht. Ergebnis: Es ist ebenso gültig. Allerdings ist es besser, wenn es durch einen Zeugen beglaubigt ist. Bei uns war es so, dass der Ehemann und die Ehefrau es unterschrieben haben. Es war also gültig und wurde als "Letzter Wille" akzeptiert. Ich weiß nicht, wie die Rechtslage ist, wenn es angefochten wird.
Ein von Hand geschriebenes Testament ist gültig, solange es komplett von einem zurechnungsfähigen Erblasser geschrieben wurde, Ort- und Zeitangaben enthält sowie von diesem unterschrieben wurde. Generell ist es jedoch ratsam, das Testament von einem Notar beglaubigen zu lassen; so können kaum Zweifel an dessen Gültigkeit aufkommen.
Nein, das stimmt nicht. Sofern das Testament eigenhändig geschrieben und eigenhändig unterschrieben wurde, ist es durchaus gültig. Ort und Datum sollten auch nicht vergessen werden,da bei mehreren Testamenten das Testament mit dem neuesten Datum Gültigkeit besitzt. Möchte man das Testament nicht selbst handschriftlich verfassen, kann man es auch von einem Notar aufsetzen lassen