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elfigy

Stimmt es, daß es nicht bei allen Versorgungsbetrieben möglich ist, für das Gartenwasser eine extra Wasseruhr zu installieren, damit man für das Gießwasser nicht auch noch Abwassergebühren zahlen muß?

Mir hat heute morgen jemand aus Nähe Braunschweig erzählt, bei ihnen gäbe es das nicht. Kann das sein, daß man sich dagegen nicht wehren kann? Angeblich soll schon jemand geklagt und verloren haben. Mir erscheint das grob ungerecht. Diese Versorgungsbetriebe sind doch Wirtschaftsunternehmen und können nicht ein Entgelt für eine nicht erbrachte Leistung einfordern.
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Antworten (8)
moonlady123456
Kann es sein, dass das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt ist?
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micle
Wie ing schreibt: Kommunalrecht. Der Versorger, (oft die Gemeinde) legt Wasserzins und Entwässerungsgebühren fest. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 11.03.2010 im Rahmen eines Rechtsstreits einer Gemeinde als rechtswidrig eingestuft, daß die Abwassergebühr ausschliesslich über den Wasserverbrauch ermittelt wird. Auch Niederschlagswasser und Regenwasserzisternen sind zu berücksichtigen. Das bedeutet dass die Versorger für jedes Grundstück und Bauwerk die Flächen ermitteln müssen, von denen Regenwasser in die Kanalisation oder in Regenwasserzisternen eingeleitet wird.
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moonlady123456
@miele:
Das hört sich nach einem riesigen Aufwand an, kein Wunder, dass es sich manche Kommunen/Gemeinden einfacher machen.
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julia37
Kann man nichts dagegen machen, die haben Narrenfreiheit.
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bh_roth
In einem Ort in Niedersachsen war es so, dass die erwartete Bezugsmenge des Wassers über einen Extra-Zähler mindestens 10 m3 sein musste. Das erreichte man bei intensiver Gartenbewässerung mit Trinkwasser oder mit Befüllen des Außenpools immer. Mir war das wurscht, denn ich erledigte beides über einen eigenen Brunnen, den in Niedersachsen eh fast jeder illegal hat.
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moonlady123456
Elfi, ich als gebürtige Hessin hörte/las davon das erste Mal bei Deiner Fragestellung, ich wusste tatsächlich nicht, dass es die Möglichkeit mit den zwei verschiedenen Wasseruhren in manchen Städten gibt.
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elfigy
Ich bin immer noch am recherchieren. Was ich bis jetzt gefunden habe ist, daß das Gesetz("Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S. 750,1067), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 91) geändert worden ist") den Versorgungsbetrieben vorschreibt, daß sie ihren Kunden die Möglichkeit zur Wirtschaftlichkeit gewähren müssen. Das wäre ein Ansatzpunkt um die AGB der Versorgungsbetriebe dahingehend anzufechten. Das Gesetz sagt zwar, daß die Versorgungsbetriebe eigene, weitgehende Verordnungen erlassen können, aber innerhalb der Gesetzgebung.
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micle
Elfi, die Wirtschaftlichkeit sollte aber auch für die Versorger gegeben sein. Wie bh schreibt mach die Montage einer zusätzlichen Wasseruhr durch die Gemeinde erst ab einem bestimmten Verbauch Sinn, da diese sonst nicht kostendeckend vom Versorger installiert und betrieben (Ablesen, Eichen, Austauschen) werden kann. Manche Versorger lassen daher einen geeichten Zähler zu, der vom Nutzer als Zwischenzähler installiert wird.
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