PorterC
Stirn/Headlight
Inwiefern wäre ein Headlight oder eine LED - Stirnlampe zusaetzlich bei Fahrrädern/ Mofa's / Scootern erlaubt ?
Antworten (20)
Ist das jetzt Werbung, oder geht das als Beispiel durch?
Muss ich jetzt, wie in andern Foren auch schon, dazu schreiben, das ich bitte keine Deppenmeldungen und Trollpostings haben möchte, da die Frage durchaus ernst gemeint ist ?
Da ich einen Link gepostet habe, wo Headlights für Biker angeboten werden, dürften die wohl legal sein. Das mit den rot werdenden LEDs war ein rein persönlicher Wunsch eines Autofahrers.
Eben das ist die Frage Dorfdepp.
Darf ich mir so ein Ding, egal woher es kommt, an den Helm schnallen, oder nicht ?
Darf ich mir so ein Ding, egal woher es kommt, an den Helm schnallen, oder nicht ?
Strafzettel? Die Leuchten werden offiziell angeboten, da gibt es keinen Strafzettel, du Leuchte (grins). Aber du kannst gerne als braver Staatsbürger bei der örtlichen Polizeistation nachfragen, mit frischem Hemd und Kravatte.
Jaja,...ich habe einen gefunden.. Dich..traurig genug..dass du es auch noch zugibst.
Egal. lasst es Gut sein.
Egal. lasst es Gut sein.
Die Stvo. befaßt sich nur mit der Beleuchtung des Fahrrades. Dazu gibt es Vorschriften.
Was am Helm, an der Kleidung oder am Körper befestigt ist, ist jedem selbst überlassen. Einzige Einschränkung: es darf niemanden stören oder gar sicherheitsgefährdend sein. In diesem Fall niemanden blenden. Ich stelle mir das schwierig vor, denn die Stirnlampe soll doch sicher auch wirkungsvoll sein. Da gibt es ganz schöne Kaliber.
Strafbar ist die Benutzung nicht, es gibt keine Handhabe für ein Verwarnungsgeld. Aber wenn jemand angibt, deine Stirnlampe habe ihn geblendet und deshalb ist er in den Graben gedonnert, dann hast du wahrscheinlich ein Problem. Es ist die Frage ob alles erlaubt ist, was nicht verboten ist. Verboten ist es jedenfalls nicht.
Was am Helm, an der Kleidung oder am Körper befestigt ist, ist jedem selbst überlassen. Einzige Einschränkung: es darf niemanden stören oder gar sicherheitsgefährdend sein. In diesem Fall niemanden blenden. Ich stelle mir das schwierig vor, denn die Stirnlampe soll doch sicher auch wirkungsvoll sein. Da gibt es ganz schöne Kaliber.
Strafbar ist die Benutzung nicht, es gibt keine Handhabe für ein Verwarnungsgeld. Aber wenn jemand angibt, deine Stirnlampe habe ihn geblendet und deshalb ist er in den Graben gedonnert, dann hast du wahrscheinlich ein Problem. Es ist die Frage ob alles erlaubt ist, was nicht verboten ist. Verboten ist es jedenfalls nicht.
In D ist alles verboten, auch wenn es ausdrücklich erlaubt ist. In I ist alles erlaubt, auch wenn es ausdrücklich verboten ist. Ich geniesse es.
Im Grunde ist überall alles erlaubt, wobei man sich nicht erwischen lässt. Wer sich erwischen lässt, ist doof.
Im Grunde ist überall alles erlaubt, wobei man sich nicht erwischen lässt. Wer sich erwischen lässt, ist doof.
In H ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Aber das Volk kennt da noch von früher genügend Schlupflöcher. Und es (das Volk) besteht nicht aus einer Anschissgesellschaft. Dort würde nie jemand aus Nichtigkeiten den anderen anzeigen. Es wird am Sonntag Brennholz gesägt oder Rasen gemäht, das Auto auf der Straße handgewaschen, Es gäbe der Beispiele mehr. Man gewöhnt sich ganz schnell an diese Freiheiten.
Jetzt bleibt uns nur noch ein Tadel von Porter, weil wir bei seiner Frage nicht ganz seriös blieben. Zefix wir müssen uns besser beherrschen lernen.