Strafaussetzung zur bewährung und alte Straftat
Hallo Ich habe eine komplizierte Frage, denn der Sachverhalt ist nicht einfach.
Ich bin wegen Betruges zu bewährungswiederruf verurteilt wurden. Nach 2/3 Strafe auf 3 Jahre bewährung mit guter sozial Prognose entlassen wurden auf 3 Jahre bewährung
Ich habe aber 2 alte Verfahren wegen des gleichen Deliktes noch offen, welche vor meiner Inhaftierung waren. Eine davon ist mit Berufung und Revision schon immer wieder während meiner Inhaftierung abgeschmettert wurden, sodass jetzt von olg die letzte Instanz auch gescheitert ist. Urteil 6 Monate Haft. Aber alles während der Inhaftierung. Jetzt bin ich auf bewährung entlassen, was passiert mit dem Urteil vom olg mit 6 Monaten Haft? Bewährung kann rechtlich mm nach nicht widerrufen werden, da keine neuen Taten in der bewährungszeit geschehen sind .
Für Hilfe wäre ich dankbar
Ich bin wegen Betruges zu bewährungswiederruf verurteilt wurden. Nach 2/3 Strafe auf 3 Jahre bewährung mit guter sozial Prognose entlassen wurden auf 3 Jahre bewährung
Ich habe aber 2 alte Verfahren wegen des gleichen Deliktes noch offen, welche vor meiner Inhaftierung waren. Eine davon ist mit Berufung und Revision schon immer wieder während meiner Inhaftierung abgeschmettert wurden, sodass jetzt von olg die letzte Instanz auch gescheitert ist. Urteil 6 Monate Haft. Aber alles während der Inhaftierung. Jetzt bin ich auf bewährung entlassen, was passiert mit dem Urteil vom olg mit 6 Monaten Haft? Bewährung kann rechtlich mm nach nicht widerrufen werden, da keine neuen Taten in der bewährungszeit geschehen sind .
Für Hilfe wäre ich dankbar