zelliberlin
Straßenmusikanten
Wenn Straßenmusikanten mit einer gebührenpflichtigen, städtischen Genehmigung des zuständigen Ordnungsamtes meine Lieder/Texte spielen, wie erhalte ich denn da meinen GEMA- Anteil? Die werden ja wohl kaum songlisten einreichen...
Antworten (1)
Sobald öffentlich Gema-pflichtige Musik aufgeführt wird, müssen Gema Gebühren bezahlt werden. Ganz egal wie die Musik abgespielt wird.
Die erhältst du aber nur, wenn du selbst Gema-Mitglied bist.
Möglicherweise wird die Anzahl der Zuhörer geschätzt.
Wie der Straßenmusikant dann diese Gebühren abführt, damit du dein Geld bekommst, weiß ich nicht.
Die erhältst du aber nur, wenn du selbst Gema-Mitglied bist.
Möglicherweise wird die Anzahl der Zuhörer geschätzt.
Wie der Straßenmusikant dann diese Gebühren abführt, damit du dein Geld bekommst, weiß ich nicht.