Stromsperre vor dem termin
Ich habe am 24.09.2019 einen Termin mit einem energieversorgung mitarbeiter zur stromsperre oder Zahlung (Anzahlung) von 251,-euro. Aber ich hätte bis dahin 400,-Euro zusammen da 574 offen sind. Aber heute war er bei mir sperren ohne Ankündigung nun muss ich mit einmal 622,- Euro zahlen,. Ist das rechtens?
Liebe Grüße Jana
Liebe Grüße Jana
Antworten (3)
Hallo Gast, "rechtens" kann ich auf die Infos hin nicht beurteilen. Ruf doch einfach deinen Energieversorger an, dort sollte der ursprüngliche Termin und die offene Forderung doch vorliegen. Dann erkundige dich, wieso der Termin ohne Absprache vorgezogen wurde und der Endbetrag sich erhöht hat. 400 € zu zahlen kann ja erst einmal nicht schaden, da die Gesamtforderung ja darüber liegt. Warte die Antworten ab. Wenn du danach immer noch meinst, dass da etwas nicht rechtens ist, gehe zu einem Anwalt.
Was bitte heisst ' war er bei mir' ?
Exakt der Mitarbeiter des Anbieters mit dem Sie einen Termin vereinbart haben ?
Das glaube ich nicht.
In einer solchen Firma gibt es verschiedene Abteilungen.
Sie haben einen Termin mit einem Mitarbeiter vereinbart, der sich mit säumigen Kunden befasst.
Der hat nun anscheinend diesen Termin, und Ihre Zahlungswilligkeit, nicht mit der Abteilung kommuniziert, die für das An und Abstellen zuständig ist.
Vielleicht waren die einfach auch nicht von Ihrer Zahlungswilligkeit überzeugt.
Wer weiss was da vorher gegangen ist.
Nun haben die An/Abknipser vom Konzern vorgegebene Fristen wie und wann sie aktiv werden sollen, müssen.
Zahlungserinnerung, Mahnung, Abstellen.
Bei Ihnen haben sich diese Termine wohl überschnitten.
In den Verträgen, die sie mit Ihrem Versorger abgeschlossen haben, steht mit Sicherheit etwas von einer 'Wiederein/Anstellungsgebühr' im Falle einer vorherigen Zwangsabstellung Ihres Stromanschlusses.
Diese Berträgt im Normalfall, abhänging vom Versorger, zwischen 45 und 55€.
Insofern ist der neue, zu zahlende Betrag, rechtens.
Evt. können Sie in dem anstehenden Gespräch, mit Hilfe ihrer erhöhten Zahlungswilligkeit, bewirken, dass ebend die Gebühr zurückgenommen wird.
Vielleicht auch nicht.
Das hängt von Ihrer Freundlichkeit und der Kulanzwilligkeit Ihres Gegenübers ab.
Vergessen sie bei diesem Treffen nie, dass er den längeren Hebel in der Hand hat.
Exakt der Mitarbeiter des Anbieters mit dem Sie einen Termin vereinbart haben ?
Das glaube ich nicht.
In einer solchen Firma gibt es verschiedene Abteilungen.
Sie haben einen Termin mit einem Mitarbeiter vereinbart, der sich mit säumigen Kunden befasst.
Der hat nun anscheinend diesen Termin, und Ihre Zahlungswilligkeit, nicht mit der Abteilung kommuniziert, die für das An und Abstellen zuständig ist.
Vielleicht waren die einfach auch nicht von Ihrer Zahlungswilligkeit überzeugt.
Wer weiss was da vorher gegangen ist.
Nun haben die An/Abknipser vom Konzern vorgegebene Fristen wie und wann sie aktiv werden sollen, müssen.
Zahlungserinnerung, Mahnung, Abstellen.
Bei Ihnen haben sich diese Termine wohl überschnitten.
In den Verträgen, die sie mit Ihrem Versorger abgeschlossen haben, steht mit Sicherheit etwas von einer 'Wiederein/Anstellungsgebühr' im Falle einer vorherigen Zwangsabstellung Ihres Stromanschlusses.
Diese Berträgt im Normalfall, abhänging vom Versorger, zwischen 45 und 55€.
Insofern ist der neue, zu zahlende Betrag, rechtens.
Evt. können Sie in dem anstehenden Gespräch, mit Hilfe ihrer erhöhten Zahlungswilligkeit, bewirken, dass ebend die Gebühr zurückgenommen wird.
Vielleicht auch nicht.
Das hängt von Ihrer Freundlichkeit und der Kulanzwilligkeit Ihres Gegenübers ab.
Vergessen sie bei diesem Treffen nie, dass er den längeren Hebel in der Hand hat.