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Gast

Studium: Fahrtkosten steuerlich geltend machen?

Hallo, ich beginne im März mein Studium in Stuttgart. Da ich ca. 150 km weit weg wohne, werde ich auch dorthin ziehen. Da ich vermutlich jedes Wochenende nach Hause fahren werde, stellt sich für mich nun die Frage, was sich steuerlich eher für mich lohnt, also wo ich meinen Hauptwohnsitz oder wo meinen Zweitwohnsitz melden sollte.

In Stuttgart muss man ja Zweitwohnsitzsteuer zahlen, das wären für mein WG-Zimmer ca. 20 € monatlich. Kann ich denn, wenn ich meinen Zweitwohnsitz in Stuttgart melde, die Fahrtkosten zwischen Stuttgart und meinem Elternhaus steuerlich geltend machen? Und kann ich die Fahrtkosten auch geltend machen, wenn ich meinen Hauptwohnsitz in Stuttgart melde und meinen Zweitwohnsitz im Elternhaus?

Im Internet finde ich immer nur schwammige antworten..

Vielen Dank im Voraus!

Liebe Grüße,
Jessi
Frage beantworten Frage Nummer 3000116209 Frage melden

Antworten (7)
elfigy
Jessi, du bist echt lustig. Hast du denn ein so hohes zu versteuerndes Einkommen, dass du steuerliche Vorteile berücksichtigen mußt? Ich frage nur, weil du offenbar bei 20 € im Monat schon rechnen mußt. Du weißt hoffentlich, dass man nur Erstattungen bekommen kann, wenn man vorher gezahlt hat.
Und denkst du im Ernst, der Steuerzahler beteiligt sich an deinen Fahrten, wenn du deiner Mama die Schmutzwäsche heimfährst. Das probiere ich dann auch mal. Fahrtkosten für Verwandtschaftsbesuche absetzen. Wozu brauchst du eigentlich einen Erst- und einen Zweitwohnsitz?
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dschinn
Die neue Wohung in Stuttgart als Hauptwohnsitz anmelden und den alten Wohnsitz als Zweitwohnsitz..... und schwupp spart man sich die 20 Euronen.
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pale-rider
Klar kannst du.
Aber nur wenn du im Master Studium bist!

https://www.finanztip.de/zweitstudium/

Wenn du jetzt noch keine Einkünfte hast dann wird ein Verlustvortrag gemacht, der später berücksichtigt wird wenn du Einkünfte hast.
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pale-rider
PS: Geht auch wenn du vorher eine Ausbildung gemacht hast.

Für alle Studenten im Master und nach abgeschlossener Berufserstausbildung ...
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pale-rider
https://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/ausbildungskosten-absetzen.php
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Matthew
@elfi
Er studiert halt BWL, da ist das mehr was Zwanghaftes.
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elfigy
Aber Fahrtkosten zwischen Studentenbude und Elternhaus können nicht geltend gemacht werden. Nur Fahrtkosten zur Uni. Und wenn in Stuttgart ein Zweit- oder Erstwohnsitz besteht, kann der Studierende nicht Fahrten vom Elternhaus zur Uni in Stuttgart geltend machen.
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