Täuschungsversuch unberechtigt vorgeworfen und Null Punkte bekommen?
Hallo ich hab mal eine frage, folgendes ist passiert, wir sollten eine Klausur schreiben und haben sie gerade ausgeteilt bekommen und ich habe an den Kanten durchgeblättert um zu sehen wie viele Zettel es sind, also ich hab die Klausur nicht umgedreht oder so, dabei habe ich weder den Inhalt der Klausur gesehen, noch irgendwas anderes und da habe ich meine erste Verwahrung bekommen, finde ich schon unberechtigt aber nicht so schlimm ich hab die Klausur ja noch. Als wir uns die Arbeit angucken durften und die Fragerunde stattgefunden hat, habe ich vor mich hingenuschelt und es war wirklich nur nuscheln, dass können meine Klassenkameraden auch bezeugen. Ich meinte es wäre doch recht viel für eine Klausur und wie gesagt es war während der Fragerunde, also es hatte noch keiner angefangen zu schreiben. Schräg von mir hat ein Mädchen dann zur meiner Aussage ein Ja von sich gelassen, währenddessen haben wir uns nicht angeguckt oder so, es war einfach so vor uns hin. Meine Lehrerin hat mir dann meine Arbeit weggenommen, ohne das ich überhaupt anfangen konnte und meinte, dass es ein Täuschungsversuch war und das ich Null punkte kriege.
Könnt ihr mir bitte helfen? was soll ich tun? das war völlig unberechtigt oder nicht? Die Arbeit ist ein wichtiger bestandteil meines Abi Zeugnisses und könnte meine Versetzung gefährden, außerdem an wen wende ich mich jetzt? an die Schulbehörde?
Danke schon mal im voraus.
Könnt ihr mir bitte helfen? was soll ich tun? das war völlig unberechtigt oder nicht? Die Arbeit ist ein wichtiger bestandteil meines Abi Zeugnisses und könnte meine Versetzung gefährden, außerdem an wen wende ich mich jetzt? an die Schulbehörde?
Danke schon mal im voraus.
Antworten (11)
Nein, wir können dir nicht helfen. Wie denn? Wir sind weder Rechtsanwälte, noch von der Mafia.
Was du tun kannst? Frage mal einen Rechtsanwalt oder einen von der Mafia.
An wen du dich wenden kannst? Ähhh, schlug ich schon vor?
Naja, du kannst es auch langsamer aufrollen. Nochmal das Gespräch mit der Lehrerin und/oder der/dem DirektorInnenSternchen suchen. Aber Hoffnung würde ich mir da nicht machen. Du hättest dich halt an den Rat von Dieter Nuhr halten sollen:Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten.
Was du tun kannst? Frage mal einen Rechtsanwalt oder einen von der Mafia.
An wen du dich wenden kannst? Ähhh, schlug ich schon vor?
Naja, du kannst es auch langsamer aufrollen. Nochmal das Gespräch mit der Lehrerin und/oder der/dem DirektorInnenSternchen suchen. Aber Hoffnung würde ich mir da nicht machen. Du hättest dich halt an den Rat von Dieter Nuhr halten sollen:Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten.
Zunächst würde ich das Gespräch mit der Lehrerin suchen, wennd das nichts fruchtet bleiben immer noch Schulleitung, Schulbehörde oder der Gang zum Rechtsanwalt. Würde Dir die Lehrerin eine Konversation mit dem Mädchen unterstellen, hätte sie diese auch sanktionieren müssen, da diese ja an dem vermeintlichen Täuschungsversuch beteiligt gewesen wäre. Am besten nimmst Du jemanden Neutrales mit in das Gespräch (Schülersprecher, Vertrauenslehrer usw.), damit das ein sachliches Gespräch von beiden Seiten bleibt.
Mein Mitleid hält sich in Grenzen.
Manchmal muss es weh tun und ich wette, das war nicht der erste Vorfall. Hundert Pro
Gefühlt sind das dann später die Kollegen im Meeting, die nebenbei am Handy spielen....
Manchmal muss es weh tun und ich wette, das war nicht der erste Vorfall. Hundert Pro
Gefühlt sind das dann später die Kollegen im Meeting, die nebenbei am Handy spielen....
Wie immer, wenn eine Frage unvollständig formuliert ist, bietet sich Raum für Spekulationen. Wenn ich mich richtig erinnere, gab es in der Oberstufe Fächer, die man nach der 11. oder der 12. Klasse abwählen konnte, aber Bestandteil des Abiturzeugnisses waren. Vielleicht ist das heute auch noch so.
@rayer: ich weiß ja, dass Du alt bist, aber sooo alt?
Grund- und Leistungskurse aus den letzten BEIDEN(!) Jahren gehen unmittelbar in die Abiturnote ein und zwischen diesen beiden Jahren liegt eine Versetzung. Das war schon zumindest vor vierzig (aber nicht mehr als etwa fünfzig) Jahren so und hat sich bis heute im Prinzip nicht geändert.
Grund- und Leistungskurse aus den letzten BEIDEN(!) Jahren gehen unmittelbar in die Abiturnote ein und zwischen diesen beiden Jahren liegt eine Versetzung. Das war schon zumindest vor vierzig (aber nicht mehr als etwa fünfzig) Jahren so und hat sich bis heute im Prinzip nicht geändert.
Wenn aber die Versetzung gefährdet ist, muss ggf. das Jahr wiederholt werden und die Klassenarbeit fließt nicht mehr in den Abi-Schnitt ein.
Skorti, ist das jetzt Realität oder Fiktion? Ich würde mich für zweiteres entscheiden. Wenn man das Abitur nach der "14. Klasse" macht, verfallen die Ergebnisse aus der 12. Klasse nicht. Die gehören weiterhin zum Abiturzeugnis.
@Schnauz: niemand weiß, ob das eine reale oder fiktive Frage ist - wie bei so vielen hier.
Inhaltlich gibt es aber nichts Gravierendes, was die Realität sofort ausschließt:
ein Schüler (oder eine Schülerin) in der Q1 (die Zeiten mit "Stufe 11" sind lange vorbei) schreibt eine schlechte Note in einem Abi-relevanten Fach.
Das drückt entweder "nur" den Schnitt oder führt dazu, dass die Q1 wiederholt werden muss. Wenn sie wiederholt werden muss, werden natürlich die Noten aus dem ersten Durchlauf in der Q1 (und damit auch die Klausur) gestrichen und man fängt bei "Null" wieder an.
Das Abitur erhält man dann im Erfolgsfall nach Ende der Q2 (vulgo: 12. Klasse). Skorti hat also mit seiner Einschätzung völlig recht.
Die Rückkehr zum Abitur nach der 13. Klasse (die dann erstaunlicherweise immer noch Q2 heißen wird) erfolgt je nach Bundesland nach und nach.
Inhaltlich gibt es aber nichts Gravierendes, was die Realität sofort ausschließt:
ein Schüler (oder eine Schülerin) in der Q1 (die Zeiten mit "Stufe 11" sind lange vorbei) schreibt eine schlechte Note in einem Abi-relevanten Fach.
Das drückt entweder "nur" den Schnitt oder führt dazu, dass die Q1 wiederholt werden muss. Wenn sie wiederholt werden muss, werden natürlich die Noten aus dem ersten Durchlauf in der Q1 (und damit auch die Klausur) gestrichen und man fängt bei "Null" wieder an.
Das Abitur erhält man dann im Erfolgsfall nach Ende der Q2 (vulgo: 12. Klasse). Skorti hat also mit seiner Einschätzung völlig recht.
Die Rückkehr zum Abitur nach der 13. Klasse (die dann erstaunlicherweise immer noch Q2 heißen wird) erfolgt je nach Bundesland nach und nach.
@ ingSND
Das kam vielleicht etwas missverständlich rüber, aber ich nun mal kein Literat. Der Kern meiner Aussage (den Rest bitte ich zu verzeihen) sollte sein, dass der Gast, sollte er die Klasse nicht wiedeholen müssen, die 5 in dem Fach mit ins Abiturzeugnis nehmen würde. Das will er wohl nicht.
Die Formulierung "Die Arbeit ist ein wichtiger bestandteil meines Abi Zeugnisses und könnte meine Versetzung gefährden" ist für mich unverständlich. Wenn er die Klasse wiederholt, gilt das Ergebnis dieser Arbeit nicht mehr, wie es Skorti und andere geschrieben haben. Dann wäre das Ergebnis dieser Arbeit auch nicht Bestandteil des Abiturzeugnisses, so wie der Gast es schreibt. Das wäre es nur dann, wenn er (s.o.) versetzt wird und die schlechte Note mitnimmt.
Mehr möchte ich dazu nicht mehr schreiben. Kaffeesatz zu lesen ist nicht unbedingt mein erstes Hobby.
Das kam vielleicht etwas missverständlich rüber, aber ich nun mal kein Literat. Der Kern meiner Aussage (den Rest bitte ich zu verzeihen) sollte sein, dass der Gast, sollte er die Klasse nicht wiedeholen müssen, die 5 in dem Fach mit ins Abiturzeugnis nehmen würde. Das will er wohl nicht.
Die Formulierung "Die Arbeit ist ein wichtiger bestandteil meines Abi Zeugnisses und könnte meine Versetzung gefährden" ist für mich unverständlich. Wenn er die Klasse wiederholt, gilt das Ergebnis dieser Arbeit nicht mehr, wie es Skorti und andere geschrieben haben. Dann wäre das Ergebnis dieser Arbeit auch nicht Bestandteil des Abiturzeugnisses, so wie der Gast es schreibt. Das wäre es nur dann, wenn er (s.o.) versetzt wird und die schlechte Note mitnimmt.
Mehr möchte ich dazu nicht mehr schreiben. Kaffeesatz zu lesen ist nicht unbedingt mein erstes Hobby.
Na ja, doch noch. Sitzenbleiben will er natürlich auch nicht, daher die Frage, was er gegen den Vorwurf machen kann. Nur da wir nicht wissen, wie es wirklich war, und was vielleicht sonst noch vorher vorgefallen sein könnte, ist das schwierig zu beantworten. Ich kann mir schlecht vorstellen, dass eine Lehrerin so eine gravierende Maßnahme aus heiterem Himmel unternimmt.