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Gast

Tariferhöhung trotz Langzeiterkrankung

Ich bin langzeiterkrankt und erhalte Krankengeld von der KK und einen Krankengeldzuschuss vom Arbeitgeber (ö.D.).
Bevor ich krank wurde, gab es einen Beschluss zur Tariferhöhung, der aber erst ab November 2024 in Kraft tritt. Sollte ich bis dahin weiter krank sein, muss dann mein AG der Krankenkasse die Tariferhöhung übermitteln? Somit würde sich dann ja auch mein Krankengeld erhöhen.
Frage beantworten Frage Nummer 3000291628 Frage melden

Antworten (4)
dschinn
Nee nee, so läuft dat nich.
Dann könnte ja dein Arbeitgeber dein Gehalt verdoppeln ab sofort (thoretisch mal angedacht) und die Krankenkasse soll das zahlen?

Merkste was?
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ingSND
Für das Krankengeld ist das Gehalt VOR Beginn der Krankheit maßgeblich. Dieses Krankengeld wird bis zum Ende der Krankheit (oder bis zum Ende des Krankengeldes) bezahlt.
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rayer
Hatten wir vor kurzem schon:
Das Krankengeld wird 1 Jahr nach dem Bemessungszeitraum für die Leistungsberechnung (in der Regel ist es der Monat vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit) an die allgemeine Lohnsteigerung angepasst (Dynamisierung). Seit 1.7.2023 wird das Krankengeld um 4,69 % erhöht (§ 70 Abs. 1 SGB IX). Durch die Anpassung darf der Höchstbetrag nicht überschritten werden.
(CopyPaste)
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rayer
Wer das allerdings der Kasse meldet oder ob das automatisch geht, konnte ich leider nicht ermitteln.
Vielleicht weiß ja noch einer der Mitstreiter Näheres.
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