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Gast

Taschenkontrolle im Supermarkt

Darf ein Mitarbeiter eines Supermärkten in meinen Einkaufstrolli schauen, ggf die darin befindlichen Waren kontrollieren und einen Kassenbin verlangen um die mitgebrachten Waren zu kontrollieren, ohne das mir ein Diebstahl unterstellt wurde.
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StechusKaktus
Liegt es denn nicht im eigenen Interesse, um Missverständnissen vorzubeugen, dass man den Kassenzettel der Produkte mitnimmt, wenn man mit dem Einkauf in einen Laden mit demselben Sortiment geht?

Eine Taschenkontrolle darf nur mit begründete Verdacht vorgenommen werden. Einkaufswägen dürfen m. E. aber auch ohne diesen kontrolliert werden, unterliegen sie ja keiner Privatsphäre.
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