Taxi Beförderungspflicht Corona
Besteht eine Beförderungspflicht seitens des Taxifahrers, wenn jemand ein Attest vom Arzt hat, das vom Tragen einer Schutzmaske befreit?
Antworten (2)
Bei der großen Anzahl an Fake-Attesten? Ich hoffe nicht.
Du kannst ja versuchen, dies auf dem Klageweg zu klären. Nach einem amtsärztlichen Gutachten, dass dein Attest ja sicher bestätigt, wird der Taxifahrer bestimmt einem Vergleich zustimmen. Dir verbleiben dann 100 Euro Schadensersatz, von denen du die 500 Euro Gerichts- und Anwaltskosten abziehen kannst.
Du kannst ja versuchen, dies auf dem Klageweg zu klären. Nach einem amtsärztlichen Gutachten, dass dein Attest ja sicher bestätigt, wird der Taxifahrer bestimmt einem Vergleich zustimmen. Dir verbleiben dann 100 Euro Schadensersatz, von denen du die 500 Euro Gerichts- und Anwaltskosten abziehen kannst.
Wenn sich der Taxifahrer mit einem Attest von einer Beförderungspflicht von Nichtmaskenträgern befreien lassen hat, dann nicht.
Leider trifft das nicht zu, die Ansteckungsgefahrt ist leider kein Grund dafür, die Beförderung zu verweigern. Aus meiner Sicht gebietet es aber alleine schon die Rücksichtnahme auf die Gesundheit anderer ein Taxi ohne Maske zu nutzen, es sollte möglich sein während des sitzenden Aufenthalts in einem Fahrzeug eine geeignete Maske zu tragen.
Leider trifft das nicht zu, die Ansteckungsgefahrt ist leider kein Grund dafür, die Beförderung zu verweigern. Aus meiner Sicht gebietet es aber alleine schon die Rücksichtnahme auf die Gesundheit anderer ein Taxi ohne Maske zu nutzen, es sollte möglich sein während des sitzenden Aufenthalts in einem Fahrzeug eine geeignete Maske zu tragen.