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Gast

teppichboden

abgewohnten Teppichbelag 20 jahre alt entfernen / erneuern, wer zahlt die anfallenden kosten??
Frage beantworten Frage Nummer 3000284609 Frage melden

Antworten (3)
ingSND
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um eine Mietwohnung mit fest verlegtem Teppichboden handelt.
Dann ist es Sache des Vermieters, den zu erneuern. Es gibt da keine festen Fristen, in der Regel spricht man von zehn Jahren, wenn es darum geht, ob ein Mieter Schäden ersetzen soll. Bei zwanzig Jahren und entsprechendem Zustand darf man m.E. davon ausgehen, dass ersetzt werden muss.
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rayer
Ein Zeitfenster finde ich nur in der Frage, wann ist etwas spätestens abgewohnt. Das wären 20 Jahre. Ein Mieter muss für Schäden haften, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, von Jahren und Austausch keine Spur.
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micle
Entsprechend der AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums für die allgemein verwendbaren Anlagegüter, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt worden sind, werden Teppiche über 8 Jahre abgeschrieben. Lt Urteil des LG Köln liegt die Nutzungsdauer mit höchstens 10 Jahren ebenfall in diesem Bereich.
Wie immer kommt es aber darauf an, was vereinbart ist. Wenn im Mietvertrag nichts anderes aufgeführt ist, muss der Vermieter den Teppichboden auf seine Kosten erneuern.
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