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umtausch ist sowieso keine pflicht des händlers (sofern nicht fernabsatzgesetz greift oder versteckte mängel auftauchen). die meisten machen es trotzdem aus kulanz. aber ohne bon dürfte wirklich nichts gehen - woher soll der verkäufer denn sonst wissen, dass sie das objekt bei ihm gekauft haben und nicht woanders? wenn der verkäufer nicht grad ihr persönlicher bekannter ist, der genau weiß, dass sie bei ihm gekauft haben, wird da nichts zu machen sein.
stelle mir grad vor: defektes gerät bei ebay ersteigern und bei einem fachmarkt ohne bon gegen ein funktionierendes gerät umtauschen ... nee, sowas würde der gesetzgeber sicher von keinem verkäufer verlangen...
stelle mir grad vor: defektes gerät bei ebay ersteigern und bei einem fachmarkt ohne bon gegen ein funktionierendes gerät umtauschen ... nee, sowas würde der gesetzgeber sicher von keinem verkäufer verlangen...
Nein, es reicht auch ein Zeuge, der bestätigt, dass man in dem Geschäft gekauft hat. Mit dem Kassebon ist es aber einfacher zu beweisen, dass die Garantie noch läuft. Daher ist es schon sinnvoll, den Zettel aufzubewahren. Ist ja auch nicht immer einfach einen Zeugen zu finden.