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Alle Beiträge zum Thema: Brandmelder

Brandmelder defekt, wer haftet?

Aus ungeklärter Ursache ist in einer Mietwohnung ein Schwelbrand entstanden. Der Mieter konnte schwerst verletzt geborgen werden. Der Brandmelder hat NICHT funktioniert. Der Aufmerksamkeit des Nachbarn ist es zu verdanken, dass der Brand bemerkt wurde, als Rauch aus den Fenstern quoll. Die Wohnung war danach zunächst nicht mehr bewohnbar. Der Vermieter hat die Wohnung wieder (exklusive Bodenbeläge) instand gesetzt. Dennoch sind für den Mieter Kosten angefallen und es kommen weitere auf ihn zu. Die gesamte Einrichtung mußte zu Lasten des Mieters entsorgt werden. - Für eine nähere Beschreibung der gesundheitlichen Konsequenzen fehlt hier der Platz, aber man kann verkürzend feststellen, dass das Brandopfer mehr tot als lebendig aus den Flammen gerettet wurde. Nach 6-wöchigem Aufenthalt in der Uniklinik Aachen, davon 4 Wochen intensiv; und weiteren 6 Wochen in Bonn-Godeshöhe (Reha), befindet sich der Geschädigte noch in Rekonvaliszenz.

Brandmelder ab wann obligatorisch in Mietwohnung?

Ab wann genau, muss mein Vermieter Rauchmelder in meiner/seiner Wohnung installieren? Dachte, dass ich so langsam mal was von ihm höre.. Ich hatte immer 2016 im Hinterkopf.