Alle Beiträge zum Thema: Copyright
Urheberrechtsverletzung
Ich habe von einem Anwaltsbüro eine Zahlungsaufforderung erhalten, weil ich auf meiner Webseite ein Foto verwendet hatte (inzwischen gelöscht), das ich offenbar nicht verwenden durfte (Copyright nicht beachtet; Urheberrechtsverletzung). Allerdings habe ich auf meiner Webseite auch einen "Abmahnungsvorbehalt" gepostet (im Impressum), in welchem ich darum bitte, mich umgehend zu kontaktieren, wenn auf meiner Webseite irgendwelche Schutzrechts-Verletzungen auffallen. Meine Frage: Muss ich dieser Zahlungsaufforderung nachkommen oder kann ich diese wegen "Nichtbeachtung einer Schadensminderungspflicht" zurückweisen? Eine Unterlassungserklärung habe ich bisher noch nicht abgegeben, würde ich aber natürlich sofort machen! Mit freundlichen Grüßen
Wie profitabel wäre das Geschäftsmodell...
Bilder in Wikipedia einzustellen und User fett abzumahnen, wenn sie meine Bilder verwenden. Oder selber Crapspiele zu entwickeln, diese auf ThePirateBay hochzuladen und jedem Torrentuser, der mein Spiel benutzt, eine hohe Summe in Rechnung zu stellen.