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Diskriminierung wegen Schwerbehinderung § 3 Abs. 2 AGG
Werte Damen und Herren, seit 30 Jahren bin ich bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Seit 13 Jahren habe ich eine Behinderung. Seit 12 Jahren bin ich schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Und, seit 3 Jahren bin ich Schwerbehindert. Für Schwerbehinderte gelten bei meinem Arbeitgeber sogenannte Teilhaberichtlinien. Dem nach sollen Schwerbehinderte in ihrer beruflichen Entwiklung möglichst gefördert werden. Doch Fehlanzeige. Mehrere Anfragen bezüglich den Teilhaberichtlinien, ob und wie eine berufliche Förderung bei mir möglich ist, wurden nicht beantwortet. Ebenso damit verbundene Fragen, was konkret einer Förderung meiner Person ursächlich im Weg steht, blieben unbeantwortet. Auch wenn die Teilhaberichtlinien relativ unbestimmt formuliert, und lediglich als Empfehlungen für den Arbeitgeber anzunehmen sind, sehe ich mich durch die schlichte Ignoranz, diese Empfehlungen in keinster weise auf mich anzuwenden, mittelbar benachteiligt (§ 3 Abs. 2 AGG). Liege ich damit richtig oder bin ich auf dem Holzweg? MfG