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Gewohnheitsrecht...
Unser Gartenzaun steht seit 30 Jahren falsch auf dem Nachbargrundstück.jetzt wir das Haus und Grundstück verkauft.Ich soll nun innerhalb einer 7 Tagefrist den Zaun zurück bauen.Es haben alle Beteiligten davon gewusst.Es war damals der Wunsch meines Schwiegervaters gewesen den Zaun nicht schräg zu setzen, wie der Grenzverlauf ist sondern im rechten Winkel zu Seitengrenze.Gilt hier das Gewohnheitsrecht?