Alle Beiträge zum Thema: Rückerstattung
Ferienwohnung durch Vermieterin stroniert und keine Rückerstattung erhalten
Hallo. Wir hatten eine Ferienwohnung in Schottland gebucht und die Hälfte (500 Pfund) der Mietkosten als Anzahlung geleistet. Nun hat uns die Vermieterin aus persönlichen Gründen im Januar die Wohnung storniert, bislang aber die Anzahlung noch nicht zurück erstattet. Ich habe sie bereits mehrfach daran erinnert. Was kann man nun tun? Eine Reservierungsbestätigung und eine Bestätigung für die geleistete Anzahlung habe ich erhalten. VG
Entschädigung für Ausfall
Bei Baggerarbeiten in der Nähe wurde ein Glasfaserkabel durchtrennt und Vodafone gab ca. eine Woche für die Reparatur an. Diese zog sich leider auf 1 1/2 Wochen. Jedoch wurden für den Totalausfall von Internet, TV und Telefon weder die Rechnung nach der Zeit des Ausfalls angepasst noch sonstige Wiedergutmachung seitens Vodafone geleistet. Begründet wird dieser Ausfall durch höhere Gewalt, da die Bauarbeiter nichts mit Vodafone an sich zu tun haben. Kann ich ggf. Ansprüche geltend machen oder stimmt die Aussage von Vodafone?
Ebay Kleinanzeigen Privatkauf / Teilbeschädigung
Ich habe letzten August 2018 ein gebrauchtes Melamin Campinggeschirr über Ebay Kleinanzeigen gekauft. Der Verkäufer hatte auch die Klausel in seiner Anzeig, da Privatkauf kein Haftung. Bei Erhalt war eine große Schüssel zerbrochen, die ich auch sofort beim Verkäufer mit Fotos angezeigt habe. Der Versand erfolgte über Hermes als Paket. Der Versand ist ja bei Hermes grundsätzlich versichert!!! Eine Sendungsnummer habe ich nicht vom VK erhalten, auch später nicht, als ich diese mehrmals angefordert habe, um mich selber nach dem Stand der Dinge zu erkundigen. Er schrieb mir dann zurück....... "Hallo, habe den Schaden mit für mich erheblichen Zeitaufwand bei Hermes reklamiert. Wurde darauf hingewiesen das die Reklamation in Bearbeitung ist und man mich zeitnah, etwa14 Tage , benachrichtigt. Ich möchte sie freundlich darauf hinweisen das in meiner Verkaufsanzeige darauf hingewiesen wurde das ich bei Verkauf keine Garantie,Umtausch oder Rücknahme gebe. Diese Reklamation mache ich nur ausnahmsweise. Ich werde mich bei Ihnen melden wenn ich seitens Hermes etwas höre. Gehen Sie davon aus das dieses wohl wenigstens 14 Tage dauern kann. Auf das Ergebnis habe ich jedoch keinen Einfluss." Ich hab ihn dann das letzte Mal Anfang Dezember kontaktiert und nach dem Stand der Dinge gefragt. Ich wurde von ihm am 09.12.18 mit den Worten abgespeist......... Guten Abend. "Nach unserem letzten Kontakt habe ich mit Hermes telefoniert. Aktueller Stand ist, das Hermes den Schadenfall bearbeitet. Hermes hat sich für die Verzögerung entschuldigt. Sie werden mich zeitnah benachrichtigen. Die Bearbeitung seitens Hermes ist sehr ärgerlich und ich habe dieses auch Hermes wiederholt zur Kenntnis gebracht. Ich möchte sie nochmals darauf aufmerksam machen, das ich meine Ware zum Verkauf ohne Garantie , Rücknahme und Umtausch angeboten habe. Ich werde mich, wenn ich Information seitens Hermes habe melden, bis dahin werde ich auf keine Nachrichten mehr reagieren. Mfg" Ich habe jetzt so meine Probleme mit der Glaubwürdigkeit des Verkäufers. An seiner Stelle hätte ich zumindst schon einmal Kontakt zum Käufer, also zu meiner eigenen Person gesucht, um zu informieren und die Situation zu entschärfen. Bei WIESO.de habe ich gesehen, dass der Verkäufer trotzdem für den Schaden aufkommen muss, auch wenn dieser vom Versandunternehmen noch nicht reguliert wurde! Oder ist er wirklich von der Haftung ausgeschlossen, obwohl er versichert versendt hat? Ich bin jetzt etwas ratlos, ob ich noch einmal den VK anschreibe und Anzeige androhe! Vielleicht wisst Ihr Hilfe. LIebe Grüße
Rückerstattung
Wie kann ich mein Geld zurückbekommen wenn ich online bestellt habe und keine Ware geliefert bekomme.
Zahlung für nicht erfolgte Hotelbuchung bei expedia.de
Ich habe ein Hotelzimmer in Essen gebucht und den Preis - nachweislich - über Sofort GmbH auf ein Konto von expedia.de in Frankfurt gezahlt. Irgendwas ist schiefgelaufen. Ich erhielt keine Buchungsbestätigung und habe deshalb nachgefragt. Die Reise- und Transaktionsnummern auf der Zahlungsbestätigung sind laut Expedia nicht korrekt und daher könne die Buchung nicht festgestellt werden. Logisch, es hat sie ja nie gegeben. Obwohl ich nachweisen kann, dass die Zahlung auf das Konto von Expedia.de erfolgte, verweiger sie die Rückerstattung, weil ich keine korrekte Reisenummer angeben könne. Vorsicht ist geboten. Sie haben zwar laut BGB Unrecht, sitzen aber am längeren Hebel. Das wissen die auch.