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Wer haftet?
Bei meiner Tiefgarage wurde der Pfosten, der den Aufschließmechanismus beinhaltet, so nahe an das Tiefgaragentor gebaut, dass das Tor sich beim Öffnen an das Auto stößt, falls man nicht nach dem Auslösen des Öffnungsmechanismus ein Stück zurückfährt. Jetzt könnte ich zwar auf das Aufschließen durchs Fenster verzichten und das Auto vor dem Pfosten parken, aussteigen und zum Schlüsselloch laufen. Ich halte das aber nicht für zumutbar. Wer haftet, wenn das Tor an mein Auto stößt oder ich beim Zurückfahren an ein hinter mir stehendes Auto? Bitte keine Antworten á la "frag einen Anwalt". Danke!