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Kann ich ohne Anwalt Widerspruch schreiben ans OLG?
Hallo Am 15.09.21 war Hauptverhandlung am Familiengericht Bad Kissingen (kennt dass hier jemand?), ich möchte gegen den Beschluss Widerspruch einlegen, noch dazu kam der Beschluss erst am 18.12.21 bei mir an, im Protokoll stand 1 mal die Woche 2 Stunden Umgang begleitet leider, in meiner Wohnung, da es aber keinen Beschluss gab deshalb u.a. habe ich meine Kinder erstmal 5 Wochen gar nicht gesehen. Ich habe eine Rüge wegen Verfahrensverschleppung gefaxt, kurz danach, kam nach über 3 Monaten der Beschluss und es soll meine Schuld sein, dass der Richter es so lange nicht gemacht hat und mein ex Anwalt, wo die Rechtsanwaltsfachangestellte sagte er nimmt den Fall meldete sich erst nach 1 Monat und schrieb kurz vorher ans Gericht, dass die, die Verhandlung wegen Arbeitsüberlastung nach hinten verschieben sollen, die Anwältin davor, war noch schlimmer. Jetzt, heißt es, dass das so lange gedauert hat, war meine Schuld, weil ich, Anwaltswechsel machte. Zudem wurde mir aufgrund meines! Schreibens, dass das Familiengericht ans Olg weitergeleitet hat, extra Pkh für ein selbständiges Umgangsverfahren genehmigt, weil es seit 21.04.21 keine feste Umgangsvereinbarung mehr gibt und trotz positiver Berichte der ex Umgangsbegleiterin, die am Familiengericht mehr Umgang forderte, danach wurde sie massiv von meiner Schwägerin manipuliert die mit Narzismus angibt und meinem ältesten Bruder eingeschüchtert und einmal ließen sie zb Umgang ausfallen, weil angeblich beide Autos am gleichen Tag kaputt waren, 40km einfache Entfernung keine Entschuldigung an mich, wurde von meiner ältesten Tochter darüber informiert, bekamen dafür keine Konsequenzen und mein Anwalt schrieb nichts. Er hat jetzt anscheinend beim 1666 Verfahren die Pkh für Umgang mit einkassiert, obwohl er eh für 1666 bezahlt wurde und ich ihn ja leider nicht mehr wechseln konnte bei der Hauptverhandlung am Familiengericht Bad Kissingen. Erst habe ich meine Kinder ca. 5 Wochen gar nicht gesehen, dann 2 mal alle 2 Wochen und jetzt wollen sie schon wieder erst in über 3 Wochen nächsten Umgang mein Sohn 7 hatte sich so gefreut mich zu sehen und mal wieder in sein altes zu Hause und stadt zu dürfen mein ältester Bruder kam trotz 2 Stunden Zeit und 40km Entfernung 15 Minuten zu spät und entschuldigte sich nur kurz bei der Umgangsbegleiterin, telefonkontakt wird auch übelst boykottiert meine Kinder sind sehr empathisch und sozial und gehen in die Schule aber wollen unbedingt heim ich vermisse sie sehr und sie mich auch! Die jetzige Bearbeiterin macht, mit meiner Schwägerin gemeinsame Sache nach über einem Jahr wurde zum ersten Mal ein Hilfeplan geschrieben. Die neue Bearbeiterin war für einen Mann in der Stadt, in der ich wohne zuständig, dem wurden 19 Monate die 3 Kinder weg genommen erst in 1 Pflegefamilie dann in 2 und hinter her gesagt die Kindswegnahme war unbegründet. In den Hilfeplan, wurde ich nicht mit eingebunden ich sollte nur unterschreiben, da war Vorschlag alle 4 Wochen 2 Stunden im Haus meiner Mutter und nicht mal daran wurde sich gehalten und geschrieben, dass die Pflegefamilie jetzt so gut mit mir kooperiert, dass stimmt nicht sie reden gar nichts mit mir und gaben nicht mal die Zustimmung mit der alten Lehrerin, meines Sohnes zu telefonieren, obwohl ich es mehrfach auf den Ab sprach, ich rufe meine Kinder auf dem Handy meiner ältesten Tochter an, was auch versucht wird von ihnen zu boykottieren. Die neue Bearbeiterin stritt erst ab, die neue Bearbeiterin zu sein, dann schrieb sie, der alte Bearbeiter muss erst seinen Abschluss machen und dann aus Datenschutzgründen, darf sie keine Emails mit mir schreiben komisch der andere Bearbeiter und die teilergänzung im gleichem Jugendamt, können es. Meine mittlere Tochter 15 gaben sie ins Heim. Meine älteste Tochter, 17, macht trotz schwerem lrs eine Ausbildung zur Ernährung und Versorgung und hat jetzt ne Zusatzqualifikation zur Tagesmutter. Vielleicht könnte sich auch Klaus21 mal bei mir melden ich würde ihm gerne meinen Widerspruch mit Begründung vorher zeigen lg.
Ist meine Entscheidung richtig gewesen?
Hallo , Ich will hier keinen Roman schreiben , deshalb versuche ich mich kurz zu fassen. Ich bin wegen vielen Problemen mit meinen Kindern vom kindsvater (geteiltes Sorgerecht) ca 350 km weggezogen. Vor Gericht wurde mir das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht zugewiesen mit der bedingung näher richtung kindsvater zu ziehen. Vor Gericht wurde die Richtung Hamm angesprochen. Ich würde aber gerne in der Nähe meiner Familie (NRW,essen) bleiben. Jetzt ist es so dass ich in Bottrop eine Wohnung gefunden habe. Diese ist 50 km näher als Hamm etc. Wir müssen uns sowieso die fahrtstrecke teilen also bin ich der Meinung, ist es egal wo ich eine Wohnung beziehe. Jetzt meine Frage: habe ich recht mit meiner Entscheidung oder war es ein Fehler?