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Unterhalt wenn Kind mit Partner zusammenzieht
Ändert sich was an den Unterhaltsforderungen der Eltern an das Kind, wenn dieses mit seinem Partner zusammenzieht? Das Kind studiert noch und die beiden sind auch nicht in einer eingetragenen Partnerschaft. Im Grunde ist es ja wie eine WG, nur dass sie nicht in getrennten Betten schlafen. Am Freibetrag der alleinerziehenden Mutter in Steuerklasse 2 bzw. die Steuerklasse selbst dürfte sich dadurch ja auch nicht ändern, oder?