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Untermieter nutzen Gutmütigkeit von Rentner aus, wie kann er sich schützen?

Ein Rentner der alleine in einem Haus wohnte, hat aus Gutmütigkeit eine Familie als "Übergangslösung" in seinem Haus wohnen lassen. Vereinbart wurde mündlich eine "Miete" von 200€, da gleichzeitig vereinbart wurde, dass die Famile dem Rentner dafür im Garten hilft, ihn zum einkaufen fährt etc. Anfangs hat das gut geklappt, inzwischen sind aus der "Übergangslösung" 5 Jahre geworden. Die Familie verbraucht viel mehr Nebenkosten, auf denen der Rentner sitzen bleibt. Die Familie hat während eines Krankenhausaufenthalts persönliche Dinge entwendet und vermutlich an ihre Verwandtschaft verschickt oder verkauft. Außerdem "nötigten" sie den Rentner, wenn sie gemeinsam einkaufen gingen, auch für ihre Einkäufe zu bezahlen, was dieser in seiner Gutmütigkeit auch eine Weile mitmachte. Die Familie bestellte einmal etwas im Internet für den Rentner, da diese daher die Kontodaten von ihm haben, haben sie mit seinen Kontodaten auf seine Kosten jetzt etwas für sich bestellt. Hinzu kommt, dass die ursprünglich vereinbarte Hilfe im Garten und Haushalt inzwischen ausbleibt. Der Rentner hat durch die Familie aufgrund der o.G. Vorkommnisse viel Geld verloren, traut sich aber nicht, zur Polizei zu gehen bzw. das Verhältnis zu kündigen, weil er die Familie ja nicht "einfach auf die Straße setzen" will und weil er auch Angst hat, dass ihm keiner glaubt, weil das Wort aller Familienmitglieder gegen seines steht. Wie kann sich der Rentner schützen? Gilt in dem Fall auch die 3 Monatige Kündigungsfrist eines mündlich vereinbarten Mietverhältnisses? Oder könnte er eine Räumungsklage o.ä. veranlassen, da die Familie ja ihm gegenüber mehrere Verbrechen begangen hat und ihn womöglich während der 3 Monate Frist dann noch bedroht oder weitere Gegenstände entwenden könnte. ("Beweisen" kann er allerdings nur die Onlinebestellung mit seinen Kontodaten, nicht jedoch den Diebstahl seines Eigentums).

Räumung abwenden durch Untermieter

Eine gerichtlich anberaumte Räumung konnte im letzten Moment verhindert werden durch einen (angeblichen) Untermieter. Wie geht es weiter bzw wie oft kann der Mieter, dessen Wohnung geräumt werden soll, dies wiederholen und die Räumung weiter verhindern?

Kann ich ohne Einhaltung der Kündigungsfrist auszuziehen ?

Ich hab herausgefunden, dass ich die komplette Miete für meine WG zahle (2-Zimmer Wohnung). Das heißt, dass ich die Miete, Internet und Strom selbst übernehme und wohne aber mit dem Hauptmieter. Kontakt mit dem Vermieter habe ich nicht, die Miete wurde jeden Monat an den Hauptmieter überwiesen.