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MDK lehnt Behandlungsfehler ab

Aufgrund einer Operation vor 3 Jahren bekam ich einen SBG von 50% zuerkannt und beziehe nun vorzeitige Rente, da ich nicht mehr arbeitsfähig bin. Der MDK erklärt einen Behandlungsfehler für nicht zutreffend. Was kann ich unternehmen, um dennoch meine Schadensersatzansprüche geltend zu machen? Der von mir hinzugezogene Anwalt hilft mir nicht wirklich weiter.