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Wenn die Wahlbeteiligung bei einer Bundestagswahl unter 50 Prozent liegt, gibt es dann Neuwahlen?

Bei meiner Frage wird ein Szenario angenommen, von dem wir möglicherweise gar nicht mehr so weit entfernt sind. Wenn mehr als die Hälfte der Bevölkerung Nichtwähler wären, was passiert dann? Da müsste man doch wohl von Neuwahlen ausgehen? Welche Automatismen gibt es laut Verfassung?