Trennungsuterhalt
Hatte Ende Juli Scheidungstermin,Trennungsuterhalt wurde bis einschliesslich bis Ende Juli bezahlt.Muss ich jetzt auch noch August bezahlen??Ich bezahle auch für meinen Sohn Unterhalt im Beschluss vomGericht steht nichts drin wer kann mir Auskunft geben lieben Dank
Antworten (3)
Frag am besten den Anwalt, der Dich vor Gericht vertreten hat. Wenn einer so etwas weiß, dann der (oder die).
Scheidungstermin ist der Tag der Verhandlung vor dem zuständigen Gericht.
Dieser endet mit dem erwähnten "Beschluss vomGericht", auch Scheidungsbeschluß genannt.
Rechtskräftig ist die Scheidung aber erst 4 Wochen nach diesem Termin, sofern keine der beiden beteiligten Parteien Berufung eingelegt hat.
Ergo ist für den Monat August noch der festgelegte Trennungsunterhalt zu bezahlen.
Dieser endet mit dem erwähnten "Beschluss vomGericht", auch Scheidungsbeschluß genannt.
Rechtskräftig ist die Scheidung aber erst 4 Wochen nach diesem Termin, sofern keine der beiden beteiligten Parteien Berufung eingelegt hat.
Ergo ist für den Monat August noch der festgelegte Trennungsunterhalt zu bezahlen.