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Sandra

Überall liegt Eis, man müsste eigentlich schweben. Kann man die Stadt verklagen?

Gibt es nicht irgendeinen Paragraphen der besagt, dass die Stadt bei Unfällen zahlen muss, wenn die Straßen, respektive die Bürgersteige, nicht begehbar sind?

Mindestens eine sichere Schneise muss es doch geben - ich möchte nicht wissen, wieviele eisunfallbedingte Krankheitsausfälle es derzeit alleine in HH gibt.

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Antworten (3)
schreipunk
Hamburger Wegegesetz

Schadenersatz muss derjenige leisten, der seine Pflicht zu streuen oder zu räumen verletzt hat. Das ist entweder der Grundstückseigentümer oder die Stadt.
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sweetkim
Bürgersteig dürfte klar sein: Grundstückseigentümer. Aber die Straße? Da müsste im Grunde die jeweilige Kommune tätig werden, denn jede hat doch eine Satzung über Straßenreinigung, zu dessen Kosten auch der Grundstückseigentümer veranlagt wird. Dazu sollte die Satzung genau gelesen werden. Aber eine andere interessante Frage: Wenn auf Grund dieser witterung keine Straßenreinigung durchgeführt wird, wird auch keine Leistung erbracht. Gibt es dann von der Kommune Geld zurück?
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bh_roth
Ja, kannst du. Der Klageweg steht jedem offen. Nur bringen wird es nichts.
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