Überbauung
Wir haben, nachdem der Nachbar behauptet hat, dass wir mit einer Baumaßnahme in 2012 30cm auf sein Grundstück gebaut haben sollen, die Grenzen neu vermessen lassen, dabei stellte sich heraus, dass wir nicht überbaut haben, sondern das Dach des Nachbarn 55cm auf unser Grundstück ragt ( Dach eines Holzschuppens)
Wir haben auch eine sog. Grenzbebauung vorgenommen, die nun mit einem Wohnhaus aufgestockt werden soll.
Da das Dach des Nachbarn nun den Bereich überdeckt, auf dem wir eine Brandmauer ziehen müssen, haben wir ihn aufgefordert, das Dach zurückzubauen. Er weigert sich. Ist er verpflichtet, das Dach zurückzubauen?
Danke vorab für eine Antwort.
Wir haben auch eine sog. Grenzbebauung vorgenommen, die nun mit einem Wohnhaus aufgestockt werden soll.
Da das Dach des Nachbarn nun den Bereich überdeckt, auf dem wir eine Brandmauer ziehen müssen, haben wir ihn aufgefordert, das Dach zurückzubauen. Er weigert sich. Ist er verpflichtet, das Dach zurückzubauen?
Danke vorab für eine Antwort.
Antworten (14)
Es ist schon traurig, wenn man so ländlich wohnt, dass es keine Anwälte gibt.
Die könnten einem ja eine Antwort geben, auf die man sich verlassen kann ...
Die könnten einem ja eine Antwort geben, auf die man sich verlassen kann ...
Skorti - der Nachteil ist, daß auf dem Land alle miteinander Verwand sind. Opa mit Oma, Vati mit Mutti und sogar Onkel und Tante…...
Mit dem Nachbarn scheinen sie zumindest nicht verwandt zu sein ... sonst gäb es ja keinen Ärger ...
und das Onkel und Tante miteinander verwandt sind ... ist auch in städtischen Gegenden eher normal ...
der Rest ... tscha ...
wahrscheinlich hatte Nachbar 2012 auch noch Recht, aber die Kontinentaldrift ...
und das Onkel und Tante miteinander verwandt sind ... ist auch in städtischen Gegenden eher normal ...
der Rest ... tscha ...
wahrscheinlich hatte Nachbar 2012 auch noch Recht, aber die Kontinentaldrift ...
Ganz klar ja, wenn das Grundstück nicht nachträglich geteilt wurde.
Ihr müsst ihm dann eine angemessene Frist für die Beseitigung gewähren. Sollte er diese nicht einhalten dies euren Baubeginn oder Baufortschritt verzögern, dann wäre der Nachbar zudem schadensersatzpflichtig.
Habt Ihr eine Baugenehmigung? Hatte der Nachbar ebenfalls eine Baugenehmigung? In den Baugesuchszeichnungen muß die Dachkonstruktion an der gemeinsamen Grenze ersichtlich sein. Diese Unterlagen sind auf den Bauämtern archiviert. Die zuständigen Baurechtsbehörden können aber ohnehin grundsätzlich in solchen Fällen recht hilfreich sein.
Was sagt denn euer Architekt dazu?
Ihr müsst ihm dann eine angemessene Frist für die Beseitigung gewähren. Sollte er diese nicht einhalten dies euren Baubeginn oder Baufortschritt verzögern, dann wäre der Nachbar zudem schadensersatzpflichtig.
Habt Ihr eine Baugenehmigung? Hatte der Nachbar ebenfalls eine Baugenehmigung? In den Baugesuchszeichnungen muß die Dachkonstruktion an der gemeinsamen Grenze ersichtlich sein. Diese Unterlagen sind auf den Bauämtern archiviert. Die zuständigen Baurechtsbehörden können aber ohnehin grundsätzlich in solchen Fällen recht hilfreich sein.
Was sagt denn euer Architekt dazu?
@Skorti -Opa mit Oma, Vati mit Mutti und sogar Onkel und Tante sind im besten Fall miteinander verehelicht aber nicht verwandt.
Onkel und Tante müssen nicht miteinander verwandt sein. Aber sie sind hoffentlich nicht miteinander verheiratet.
Der Mann meiner Tante ist meistens nicht mein Onkel und umgekehrt.
Wenn doch hoffe ich, dass sie wenigstens Schwester des Vaters und Bruder der Mutter sind, aber nicht Schwester und Bruder auf einer Seite.
Der Mann meiner Tante ist meistens nicht mein Onkel und umgekehrt.
Wenn doch hoffe ich, dass sie wenigstens Schwester des Vaters und Bruder der Mutter sind, aber nicht Schwester und Bruder auf einer Seite.
Was ist "pikmentiert"? Ein Begriff aus dem Skat?
Was ist "anderst"?
Ich glaube, hier muss jemand mal dringend Deutsch lernen.
Was ist "anderst"?
Ich glaube, hier muss jemand mal dringend Deutsch lernen.