Übernahmeprotokoll
Im Übergabeprotokoll waren Heizungen, Fenster und Treppen schleifen und malern dann als Mängel festgehalten. 10 Wochen nach Auszug erhielt ich dann eine Malerrechnung über 12 Seiten von Tapezieren, Malern und streichen über 8.000 Euro. Im Übergabeprotokoll stand von den Wänden nichts drin, auch hat er mir kein Recht auf Nachbesserung angeboten. Jetzt war die Güteverhandlung und diese ging dann so aus das ich die Tapezierung zahlen soll. Das kann doch nicht sein?
Antworten (3)
Anscheinend doch. Du solltest Dir einen guten Anwalt für Meitrecht holen. Der kann Dir eher weiterhelfen als wir hier.
Lieber Fragesteller,
zur Zeit sind unsere Juristen noch zu Tisch. Ich befürchte jedoch, daß die Spezialisten, auch wenn sie von der Tischzeit zurück sind, wenig zum vorliegenden Fall beitragen können, da weder der Mietvertrag, noch die Begleitumstände bekannt sind.
zur Zeit sind unsere Juristen noch zu Tisch. Ich befürchte jedoch, daß die Spezialisten, auch wenn sie von der Tischzeit zurück sind, wenig zum vorliegenden Fall beitragen können, da weder der Mietvertrag, noch die Begleitumstände bekannt sind.
Da hilft nur ein Anwalt.
Aber die Fragen sind: Wie lange dauerte das Mietverhältnis. Wie war der Zustand z.b. der Fenster, Treppen und Heizungen vorher. Gibt es mittlerweile ungültige Renovierungsklauseln im Mietvertrag?
Manches muss der Mieter schon da nicht zahlen, da allgemein übliche Abnutzung durch den Mietpreis abgegolten ist. Alles hier nicht zu klären
Aber die Fragen sind: Wie lange dauerte das Mietverhältnis. Wie war der Zustand z.b. der Fenster, Treppen und Heizungen vorher. Gibt es mittlerweile ungültige Renovierungsklauseln im Mietvertrag?
Manches muss der Mieter schon da nicht zahlen, da allgemein übliche Abnutzung durch den Mietpreis abgegolten ist. Alles hier nicht zu klären