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Gast

unfallschaden

In meinem 2-Familienmietshaus stolperte jemand und prellte sich das Handgelenk Er macht Ansprüche geltend, die ich bei meiner Privathaftpflichtversicherung gemeldet habe. Die Versicherung schreibt es wäre ein Fall für eine Haus- und Grundstücks Versicherung. Allerdings enthalten die ,Besonderen . Bedingungen und Risikobeschreibungen´ ,Insbesondere ist versichert der Inhaber eines im Inland gelegenen Zweifamilienhauses...´
Kann sich die Versicherung weigern?
Frage beantworten Frage Nummer 75990 Frage melden

Antworten (1)
elfigy
Es ist wie Amos schreibt. Für einen Versicherungsfall müsstest du grob fahrlässig irgendwelche Einrichtungen des Hauses in einem gefährlichen Zustand gelassen haben. Dass die Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung zuständig ist, stimmt. Melde den Anspruch dieser Versicherung, sie wird wahrscheinlich einen abschlägigen Bescheid erteilen. Den präsentierst du dann dem "Opfer" und damit wird sich die Sache erledigt haben. Wenn der Anspruchsteller weiterhin was will, übergibst du die Sache einem Anwalt. Es gibt so Leute, die fallen besoffen hin und versuchen dann Kapital herauszuschlagen. (OK Unterstellung)
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