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Timmyhubby1082

Unter welchen Umständen kann ein Gerichtsgutachter abgelehnt werden?

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Antworten (4)
hphersel
Du kannst den vom Gericht bestellten Gutacher leider nicht ablehnen. Du kannst darum bitten, dass das Gericht einen anderen Gutachter bestellt, musst dieses aber begründen, beispielsweise mit Hinweis auf Fehler in dem Gutachten oder mit Hinweise auf eine mögliche Befangenheit des Gutachters. Aber ob das Gericht Deinem Antrag folgt, ist eine andere Frage...
Ich hatte mal mit einem Oldtimer einen unverschuldeten Unfall. Vor Gericht schwafelte der gerichtlich bestellte Gutachter dann von Bauteilen, die an meinem Wagen gar nicht vorhanden waren. Obwohl ich das nachweisen konnte, glaubte der Richter dem Gutachter und ich verlor den Prozess, erst in er nächsten Instanz wurde ein anderer Gutachter bestellt.
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Linak1
Laut "§ 406 Ablehnung eines Sachverständigen" der Zivilprozessordnung kann der Gutachter abglehnt werden. Es gibt fünf verschiedene Gründe. Lasse dir am besten einmal den Link zu einer Webseite da auf welcher du dir das in Ruhe durchlesen kannst: http://dejure.org/gesetze/ZPO/406.html
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sahneschnitte
Also soweit ich weiß, kann ein Grund zur Ablehnung nur aus dem Inhalt des Gutachtens hergeleitet werden. Sobald du den Ablehnungsgrund kennst, musst du den Antrag auf Ablehnung stellen, da es hierfür eine Frist gibt, die ich aber nicht genau kenne. Mehr kann ich dir da leider nicht sagen.
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uwe2000
Klar kann man einen Gutachter "ablehnen" lassen. Das geht wenn der Gutachter befangen wäre oder wenn er keine Ahnung hat. Dazu muss man aber den Nachweis führen. Es steht einem auch offen ein Gegengutachten vorzulegen.
Am besten vorher geeignete Gutachter vorschlagen die das Spezialgebiet kennen. Ich hatte meinem Richter eine Liste vorgelegt, die ich bekommen habe als ich den Auftarg öffentlich ausgeschrieben hatte. Die haben jeweils ein paar Referenzen genannt. War unter http://www.schadensermittler.de und dann noch kostenlos. Der Richter was begeistert.
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