HannibalLektor
Unter welchen Umständen kann jemand anderes außer mir auf mein Bankschließfach zugreifen? Wer wird darüber informiert, das ich eins besitze?
Antworten (7)
Ich denke, wenn einer mit Deinem Totenschein zu der Bank geht bei der Du ein Schließfach hast und belegen kann, dass er Dein Erbe ist, kommt er an Dein Schließfach. Sonst nicht.
Informiert wird niemand, außer evtl. im Todesfall.
Informiert wird niemand, außer evtl. im Todesfall.
Die Bank ist verpflichtet auf Anfrage des Sozialamtes Auskunft darüber zu geben ob SIe ein Schließfach besitzen.
Bei uns muss man an einem Terminal die Mastercard eingeben und dann Pin damit man überhaupt in den Tresorraum kommt und jeder der die Pin , Karte und Schlüssel hat kommt da dran.
Bei uns muss man an einem Terminal die Mastercard eingeben und dann Pin damit man überhaupt in den Tresorraum kommt und jeder der die Pin , Karte und Schlüssel hat kommt da dran.
Beachten Sie: Erstens: Wenn niemand von Ihrem Bankschließfach weiss, wird auch niemand davon wissen, wenn Sie mal tot oder nicht mehr handlungsfährig sind. Dann liegen dort eventuell ein paar Kilogramm Diamanten, und keiner hat was davon. Sorgen Sie also vor - aber klug, denn Sie wollen ja nicht, dass man davon zu Ihren Lebzeiten erfährt oder wenn Sie (noch) handlungsfähig sind. - Zweitens: Wenn Sie etwas tun, das nicht gesetzeskonform ist, wird sich ein Staatsanwalt finden, der sich in Sie verbeisst. Der kommt dann auch drauf, dass Sie ein Bankschließfach haben. "Nicht gesetzeskonform" ist es auch, Eigentum zum Beispiel im Scheidungsfall nicht anzugeben. - Drittens: Wenn Sie keine Raubgüter verstecken wollen (wichtig!), sondern einfach nur genug haben von der penetranten Schnüffelei des Staates, gehen Sie zum Beispiel in die Schweiz und lassen sich dort ein Bankschließfach einrichten. Denken Sie aber auch in diesem Fall an Punkt 1.
Sofern Sie Schulden haben, kann auch ein Gläubiger den Zutritt zum Bankschließfach per Pfändungs- und Überweisungsbeschluß pfänden: das Schließfach wird dann durch Gerichtsvollzieher, bank und Schlüsseldienst geöffnet.
Ein Schließfach bei deiner Bank ist genauso geschützt wie ein Bankkonto. Das heißt, dass niemand Unbefugtes Auskünfte darüber erteilt bekommt. Die Bank darf weder Informationen hinaus geben, dass du eins hast bzw. jemand Zugriff gewähren. Wenn dui allerdings jemanden Bevollmächtigst, dann hat dieser natürlich Zugang.
Darüber wird - vom Staat abgesehen, was deine Finanzangelegenheiten betrifft - niemand informiert. Darauf zugreifen kann ein Anderer normalerweise nur, wenn er von dir dazu autorisiert ist und dein Passwort kennt. Die Formalitäten sind aber natürlich von Bank zu Bank verschieden.
Direkt informiert wird darüber wohl keiner, aber die Bank muss das natürlich in den Unterlagen haben, wem das Schließfach gehört. Und wenn die Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung einen Verdacht gegen Dich hat, dann kommen die auch schnell auf das Schließfach. Als Versteck eignet sich das also nicht wirklich gut. Gilt übrigens auch bei Pfändungsbeschlüssen.