Unterhaltspflichtverletzung
Mein Ex-Eheman wurde im März diesen Jahres vom Vorwurf der Unterhaltspflichtverletzung freigesprochen. Er hat nun eine Arbeitsstelle und verdient ausreichend um seiner Verpflichtung nachkommen zu können. Dies geschieht aber nicht. Kann ich ihn nun erneut wegen Unterhaltspflichtverletzung anzeigen ?