ElfenFranke
Unterscheide sich der Notverkauf juristisch von einer normalen Kaufsituation? Oder läuft da alles ganz normal ab?
Antworten (4)
Ein Notverkauf ist immer eine Persönliche Angelegenheit. Diese unterscheidet sich Juristisch nicht von einem normalen Verkauf. Man sollte jedoch beim Verkauf nicht erwähnen, das es ein Notverkauf ist. Denn diese spiegelt sich dann immer im Preis wieder, da der Käufer dann erst recht versucht zu handeln.
Ein Notverkauf unterscheidet sich in keinster weise von einem Normalverkauf. Auch in der Abwicklung ist alles gleich wie bei einem Normalverkauf. Wenn man angibt, das es ein Notverkauf ist, spiegelt sich das meistens im Preis wieder. Da bei einem Notverkauf meist auch ein geringerer Preis akzeptiert wird.
Ein Notverkauf unterscheidet sich weder Juristisch noch sonst von einem Normalverkauf. Um jedoch darüber mehr zu erfahren, kann auch ein Rechtsanwalt genaue Auskunft darüber geben. Das einzige, worin sich ein Notverkauf von einem Normalverkauf unterscheidet, wird am Ende der Preis sein, weil diese Situationen meistens ausgenutzt werden.