Antworten (6)
NEIN!
Personenbeförderungsschein (richtig: Führerschein zur Fahrgastbeförderung) gibt es für Taxi, für Mietwagen, für Krankenkraftwagen und für PKW im Linienverkehr. Die Anforderungen zur Erteilung und zur Benutzung sind unterschiedlich geregelt. Die entsprechende Führerscheinstelle kann hierüber Auskunft geben.
Bei einem Taxischein muss vorrangig der Bereich, die Strassen etc. auswendig gelernt werden. Eine Erlaubnis zur Personenbeförderung braucht nur derjenige, der mehr als 9 Personen befördern möchte, also in einem Kleinbus etwa. Ein normaler Bully hat höchstens 7 Sitzplätze, dafür braucht man keine extra Erlaubnis.
Nein, dieser Begriff ist nur das Hyperonym des Taxischeins. Er bezeichnet also jeden Schein, über den man Personen befördern darf. Dazu könnten dann beispielsweise auch die Scheine für Mietwagen mit Fahren gehören. Am Häufigsten sind aber natürlich Taxischeine.
Einen Personenbeförderungsschein braucht jeder, der "gewerblich" Fahrgäste transportiert - und wenn es auch nur eine Person ist.
Da gibt es keinen Unterschied. Eigentlich heißt er Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung, und Taxischein ist einfach nur ein Synonym, eigentlich eine Unterkategorie, denn ich kann mit einem PBS auch einen Krankenwagen oder einen Kleinbus für Schüler fahren. Das ist also nur auf die Verwendung bezogen.