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Antworten (5)
Den wirds explizit ausgewiesen nicht geben, der Gesetzgeber fordert Kinderwagenabstellplätze, Fahrradabstellplätze, Stellplätze für KFZ und, in seltenen Ausnahmefällen Rollstuhlwechselplätze.
Ein gesetzlicher Anspruch auf den Abstellplatz existiert nicht, weder als Eigentümer, noch als Mieter. Als Eigentümer würde ich mich an die Miteigentümer und an die Hausverwaltung wenden und nach einer Lösung suchen, als Mieter wäre der Vermieter der erste Ansprechpartner.
Ein gesetzlicher Anspruch auf den Abstellplatz existiert nicht, weder als Eigentümer, noch als Mieter. Als Eigentümer würde ich mich an die Miteigentümer und an die Hausverwaltung wenden und nach einer Lösung suchen, als Mieter wäre der Vermieter der erste Ansprechpartner.
100% schwäbisch wir nicht ausreichen, obwohl schwäbisch gegenüber dem hochdeuschen was wir in NRW sprechen, in Bezug zu dem hochteuschen Sprachgebrauch als Schädigung des Sprachzentrums als Folge zu haben haben könnte, und somit als "vergewaltigung" im spachlichen Sinne gehandet werden kann.
opal, bevor Du dich über schwäbisch und hochdeutsch auslässt, lerne es mal lieber. In deinem Beitrag sind jede Menge Grammatik- und Rechtschreibfehler. Ich zitiere:
100% schwäbisch wir nicht ausreichen, obwohl schwäbisch gegenüber dem hochdeuschen was wir in NRW sprechen, in Bezug zu dem hochteuschen Sprachgebrauch als Schädigung des Sprachzentrums als Folge zu haben haben könnte, und somit als "vergewaltigung" im spachlichen Sinne gehandet werden kann.
Uiuiuiuiui, da gibt es noch viiiiel zu lernen.
100% schwäbisch wir nicht ausreichen, obwohl schwäbisch gegenüber dem hochdeuschen was wir in NRW sprechen, in Bezug zu dem hochteuschen Sprachgebrauch als Schädigung des Sprachzentrums als Folge zu haben haben könnte, und somit als "vergewaltigung" im spachlichen Sinne gehandet werden kann.
Uiuiuiuiui, da gibt es noch viiiiel zu lernen.
Nun Ja, wahr wohl gestern Abend nicht mehr ganz so Herr über meine Schreibmotorik. Man möge mir verzeihen. ;.)