Urkundenfäkschung
Ich habe vor drei einhalb Jahren mit der Bankkarte meiner Tochter bezahlt, die mir diese selber gab.
Jetzt hatte sie den Gerichtsvollzieher vor der Tür, das Geld was sie ihm bezahlen musste habe ich ihr gegeben.
Dann war sie bei einen Rechtsanwalt um das Geld zurück zu bekommen und wollte von mir eine schriftliche Bestätigung das ich es war der mit der Karte bezahlt hat, um den Schufaeintrag angeblich zulöschen.
Jetzt habe ich ein schreiben vom Amtsgericht bekommen, ich soll als Zeugin in der Sache des Inkasso Unternehmens und meiner Tochter aussagen. Was passiert jetzt mit mir?
Jetzt hatte sie den Gerichtsvollzieher vor der Tür, das Geld was sie ihm bezahlen musste habe ich ihr gegeben.
Dann war sie bei einen Rechtsanwalt um das Geld zurück zu bekommen und wollte von mir eine schriftliche Bestätigung das ich es war der mit der Karte bezahlt hat, um den Schufaeintrag angeblich zulöschen.
Jetzt habe ich ein schreiben vom Amtsgericht bekommen, ich soll als Zeugin in der Sache des Inkasso Unternehmens und meiner Tochter aussagen. Was passiert jetzt mit mir?
Antworten (2)
Da geht bei Ihnen etwas durcheinander.
Sie haben mit der Bankkarte was bezahlt. Dann kam der Gerichtsvollzieher und die Forderung wurde von Ihnen bezahlt. Dann ist doch alles paletti.
Welches Geld will Ihre Tochter zurückbekommen? Das was Sie ihr für den Gerichtsvollzieher gegeben haben? Da haben Sie doch was von bezahlt.
Sicher können Sie bestätigen, dass Sie mit der Bankkarte was bezahlt haben. Ein bezahlter Titel wird bei der Schufa nach angemessener Zeit aber sowieso gelöscht. Falls Ihre Tochter da nichts grosses vorhat, juckt einen so ein Eintrag nicht wirklich.
Dann wurden Sie als Zeugin geladen. Für welchen Vorgang? Das mit der Bankkarte wurde doch schon an den Gerichtsvollzieher bezahlt. Sie haben als Zeuge auch ein Aussageverweigerungsrecht, wenn Sie sich oder ihre Tochter belasten würden.
Worin bestand die Urkundenfälschung?
Sie haben mit der Bankkarte was bezahlt. Dann kam der Gerichtsvollzieher und die Forderung wurde von Ihnen bezahlt. Dann ist doch alles paletti.
Welches Geld will Ihre Tochter zurückbekommen? Das was Sie ihr für den Gerichtsvollzieher gegeben haben? Da haben Sie doch was von bezahlt.
Sicher können Sie bestätigen, dass Sie mit der Bankkarte was bezahlt haben. Ein bezahlter Titel wird bei der Schufa nach angemessener Zeit aber sowieso gelöscht. Falls Ihre Tochter da nichts grosses vorhat, juckt einen so ein Eintrag nicht wirklich.
Dann wurden Sie als Zeugin geladen. Für welchen Vorgang? Das mit der Bankkarte wurde doch schon an den Gerichtsvollzieher bezahlt. Sie haben als Zeuge auch ein Aussageverweigerungsrecht, wenn Sie sich oder ihre Tochter belasten würden.
Worin bestand die Urkundenfälschung?