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Schmuck herstellen und verkaufen darf jeder geschäftsfähige Mensch in Deutschland. Es braucht eine Gewerbeanmeldung, die - je nach Tätigkeitsfeld - eine Eintragung in die Handwerksrolle bei der jeweiligen Handwerkskammer oder bei der Industrie- und Handelskammer nach sich zieht (ist gesetzlich so vorgeschrieben). Da der Begriff "Goldschmied" nicht geschützt ist, kannst Du Dein Geschäft auch so nennen (z. B. "Goldschmiede XYZ"). Der Begriff "Goldschmiedemeister/in" hingegen ist geschützt (s. Gesetz zur Ordnung des Handwerks § 51a). Es empfiehlt sich in jedem Fall der Gang zum Steuerberater!