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Die sechs Wochen Frist zur Rückgabe einer Lastschrift gelten nur bei formal korrekt zustande gekommenen Lastschriftaufträgen. Formal korrekt bedeutet unter anderem, dass man seine Unterschrift geleistet hat.
Da das bei Internetaufträgen eher selten der Fall sein wird, kann man einen solchen bis ans Ende aller Tage zurückrufen. Wahrscheinlich wird eine Bank rumzicken, wenn man nach einigen Jahren mit diesem Anliegen anklopft, aber letzten Endes wird sie die Rücklastschrift durchführen müssen.
Deshalb gibt es gar nix besseres, als per Lastschrift zu zahlen. Bei Zahlung per Überweisung trägst Du das Risiko, wenn Du Dich bei der Empfängerbankverbindung vertippst. Ob es Dir was ausmacht, Deine Bankverbindung im Internet zu übertragen, musst Du selbst entscheiden. Mir persönlich ist es wumpe.