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Flipper123

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Sonderfall Erde

Da sich die Gemüter ja etwas abgekühlt haben: Die Frage ist wirklich etwas seltsam. Jeder Planet in unserem Sonnensystem ist ein "Sonderfall". Die Erde ist alleine schon deshalb ein Sonderfall, weil sie, wie kein anderer Planet in unserem Sonnensystem, einen Äquatorialradius von 40074 km hat :-D Wenn die Frage wirklich so gestellt wurde, dann ist hier die Kreativität des Schülers gefragt, eine Recherche im Internet eingeschlossen. Jetzt könnte man noch diskutieren, ob die "Recherche im Internet" das Stellen der Frage in einem Forum umfasst.... aber warum auch nicht? Soll der Schüler doch lernen, wie am Thema vorbei mit persönlichen Angriffen diskutiert werden kann ;-)

Winterreifen das ganze Jahr fahren, ist das erlaubt?

Ja, es ist erlaubt. Und deshalb sollte man es nicht tun: http://www.auto.de/magazin/Winterreifen-im-Sommer-Sechs-Meter-mehr-Bremsweg/ https://www.youtube.com/watch?v=qZnfJvLnpow

Wie schlucke ich am besten Tabletten

Krieg ist generell nicht gut. Frieden sollte das Ziel sein :-) Zu der Frage: http://www.gutefrage.net/frage/ich-kann-keine-tabletten-schlucken , http://www.maedchen.de/forum/gesundheit/99258-kann-keine-tabletten-schlucken.html , https://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20081123054841AA66Gxy , etc.

Musikfrage: Kennt das jemand?

Je nachdem wie ernsthaft Du es wissen willst: Mach mal eine Aufnahme von einem prägnanten Teil des Lieds, notfalls mit einem Smartphone. Dann bei irgendeinem Cloudanbieter hochladen. Die Telekom bietet z.B. TelekomCloud. Dort das Lied hochladen, freigeben (auf keinen Fall das ganze Lied, Urheberrecht!) und den Link mitteilen. Dann kann jeder berufene Experte reinhören. Selbst 5 oder 10 Sekunden des Lieds sind 1000mal mehr als bis bisherige Information :-)

Autobahn, 100 km-Limit. Alle fahren aber nur 80 km/h wg. Stau. Darf ich auf der Verzögerungsspur zur Ausfahrt mit 100 km/h vorbeifahren?

@Hoppelbaer: Vielen Dank. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung :-) Hier noch ein interessanter Link:

Verjährungsfristen, Ansprüche

Zum Nachlesen, hier ein ähnlich gelagerter Fall: , und im Detail:

Verjährungsfristen, Ansprüche

Wenn dies wirklich die gesamte Geschichte des Vorgangs ist, dann wirst Du grundsätzlich einen Anspruch auf das Guthaben haben. Aber, es kann schwierig werden, Deinen Anspruch durchzusetzen. Der Anspruch könnte auch verwirkt sein. Wenn der Kontoauszug von der Versicherung erstellt wurde ("Urkunde"), sitzt Du erstmal am längeren Hebel, da die Versicherung dann darlegen müsste, warum das Guthaben nicht mehr besteht bzw. wann das Guthaben ausgezahlt wurde. Der Hinweis auf vernichtete Unterlagen zieht hier auf keinen Fall, insbesondere deshalb nicht, weil das Geld ja auch noch nach 2003.... in den Büchern stand und nicht "verschwunden/verschimmelt" ist. Du wirst allerdings wohl einen Anwalt brauchen, wenn die Versicherung sich hier quer stellt. (Zudem vermute ich, aus Erfahrung :-), dass dies auch nicht die gesamte Geschichte ist.)

Steuererklärung Beerdigungskosten

@Gast 85371: Der Hinweis von ing793 erscheint mir richtig und ist plausibel. @Amos: Beerdigungskosten können den Nachlass mindern und damit dann evtl. die Erbschaftssteuer reduzieren. @starmax: Wenn man sich die "außergewöhnliche Belastung" auch noch teilt, dann muss die Beerdigung schon extrem teuer sein, dass der Eigenanteil überhaupt noch überschritten wird. Keine Überschreitung, keine Entlastung bei der Steuer. Zwei Interessante Links: http://www.steuertipps.de/lexikon/b/beerdigungskosten http://www.steuertipps.de/lexikon/e/erbfallkosten

Wenn ich als Zeuge in einem Zivilprozess eingeladen werde. Kann ich den Kläger des Gerichtprozess auf Schadensersatz klagen?

Oh, Leute. Seid mir nicht böse, aber das muss wirklich richtig gestellt werden. Es gibt das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). In Abschnitt 5 ist die Entschädigung von Zeugen geregelt. Dabei sind sehr geringe Höchstsätze angegeben (der o.g. Link passt nicht zu der Frage), die in aller Regel in keiner Weise den tatsächlichen Verdienstausfall abdecken. Warum ist das so? Nun, dogmatisch ist es erste Bürgerpflicht im Rechtsstaat, als Zeuge einem Richter beim Finden einer gerechten Entscheidung zu helfen. Eine Entschädigung ist daher bestenfalls ein Trostpflaster. Dass der Arbeitgeber diese Bürgerpflicht nicht anerkennt, ist sehr peinlich und zeugt von mangelnder Bildung bzgl. unseres Rechtsstaats. Link JVEG Daher, die Antwort auf die Frage ist einfach "nein".

Rotlicht überfahren in DE als Schweizer

@bh_roth: Dir bricht doch kein Zacken aus der Krone, nur weil Deine von mir zitierte Aussage falsch war :-) Du nimmst jetzt ausführlich zu einem völlig anderen Sachverhalt Stellung, den ich auch beschrieben hatte ("Behörde ermittelt gegen den Falschen"). Wenn der Bußgeldbescheid innerhalb der Verjährungfrist an den Verursacher gerichtet ist - so hattest Du es dargestellt - läuft da nichts nach drei Monaten in die Verjährung.

Rotlicht überfahren in DE als Schweizer

Zitat: "Braucht er etwa 2 Monate bis zu dir, dann ist es einfach, den Vorfall in die Verjährung (3 Monate) zu retten." Das stimmt so nicht. Die Verjährung wird (auch) durch den Erlaß eines Bußgeldbescheids unterbrochen, sofern er binnen zwei Wochen zugestellt wird, ansonsten durch die Zustellung (§ 33 Absatz 1 Nr. 9 OWiG). Eine "Rettung" wäre es nur, wenn die Behörde zunächst gegen eine falsche Person ermittelt, denn dann läuft die Verjährung gegen die richtige Person (tatsächlicher Verursacher) einfach weiter. Und, bei länderübergreifenden Vereinbarungen können Fristen bzgl. der Zustellung auch verlängert sein.

Insidertipps für New York?

Mein NY-Highlight ist der High-Line-Park.Kennt kaum jemand, selbst New Yorker kennen ihn kaum. Ein kaum bekanntes Kunst-Juwel ist die Frick Collection. Ein Musical oder Schauspiel würde ich mir gönnen, darf auch Off-Broadway sein. Günstige Tickets gibt es hier (man muss etwas anstehen). New York kennenlernen? Ganz einfach: Viel zu Fuß unterwegs sein, gerade in Queens, Harlem und Brooklyn und von den touristischen Attraktionen fernbleiben.

Vertrag zustande gekommen?

@Az666, Zitat "selber lesen macht schlau". Richtig, aber dann hättest DU eben erstmal lesen sollen. Die Anwendbarkeit von § 312b BGB scheidet wg. Absatz 3, Ziffer 6 hier aus.

Woran kann man erkennen ob Freunde oder Bekannte eines eBay-Anbieters durch Mitbieten die Preise in die Höhe treiben?

Meine Antwort geht in eine ganz andere Richtung: Sei Dir vorher im Klaren, was Dir die Sache wert ist und halte dich streng an diese Vorgabe, z.B. auch mit Hilfe eines Sniper-Programms wie Biet-O-Matic. Dann sollen sich Andere ruhig hochbieten.

Vertrag zustande gekommen?

Die Frage ist: Habt ihr Euch telefonisch auf ein Mieten der Ferienwohnung geeinigt oder nicht? Im ersten Fall ist der Vertrag fernmündlich zustande gekommen und die Schriftform wäre nur eine Bestätigung, sofern sie mit dem fernmündlich Besprochenen übereinstimmt. Im zweiten Fall wäre der "Vertrag" ein Angebot, das Du annehmen knnast oder eben auch nicht. Du solltest Dein Verständnis in jedem Fall dem Anbeiter schriftlich (zumindest in Textform) mitteilen.

Darf ich Reifen unterschiedlicher Hersteller auf eine Achse verbauen ?

Definitiv JA. Ich würde aber dringend dazu raten, auf einer Achse immer gleiche Reifen aufzuziehen. Im Fall der (Un-)Fälle hat man sonst eine weitere Unbekannte, die die Reaktion des Autos unberechenbar machen kann.

Berührt - geführt

Zitat: "Hat der Kunde dieses Glas gekauft oder nicht? Mit anderern Worten: Muss er den Schaden bezahlen?" Oha, da wird aber kräftig vermischt. Gekauft wurde das Glas garantiert nicht. Das hat aber überhaupt nichts damit zu tun, ob der Schaden zu bezahlen ist. Dass ein Schaden entstanden ist, ist klar. Die Frage ist, ob der Verkäufer alles Übliche getan hat, damit bei einem normalen Verlauf ein solcher Schaden verhindert wird. Ist das der Fall, ist der Kunde grundsätzlich schadensersatzpflichtig. Ob der Verkäufer den Schadensersatz einfordert, ist dann eine andere Sache. So oder so, der Anstand gebietet es in jedem Fall, dass man den Schaden meldet. Und, geschieht es mit Vorsatz, ist man aufeinmal im Strafrecht, §303 StGB ("Sachbeschädigung"). Und, ein "berührt - gekauft" gibt es allgemein natürlich nicht.

darf mein arbeitgeber mir einen änderungsvertrag machan ohne mein einverstäntnis???

Da es zunächst einmal eine Kündigung ist (auch wenn es gleichzeitig mit einem Angebot eines neues Arbeitsvertrags gekoppelt ist), stehen Dir bei einer Änderungskündigung alle Rechte zu wie bei einer "normalen" Kündigung. Wenn das Angebot des neuen Arbeitsvertags für Dich interessant ist, spricht natürlich nichts dagegen, die Änderungskündigung anzunehmen.

Hallo! Würdet ihr einen Mann im Treuetestportal checken?

Denk vor allem dran, den Test alle drei Monate zu wiederholen. Man kann ja nie wissen...... (Nein, das war nicht ernst gemeint, aber die logische Konsequenz, wenn man über einen solchen Unsinn nachdenkt.)

Haare mit Lockenwickler abfackeln

Nein, das Video ist kein Fake. Der zu heiße Stab (evtl. defekt) wurde zu lange mit dem Haar in Verbindung gebracht, so dass die Haarproteine (Keratine) denaturiert sind und das Haar an dieser Stelle seinen Zusammenhalt verloren hat.

Wohnungs-Renovierung nach Auszug

Zitat: "In den normalen Verträgen findet man Schönheitsreparaturklauseln erst ab einer Mietdauer von 3 Jahren und zwar für die Naßräume, 5 Jahre Wohnräume, Flur, Diele und 7 Jahre andere Nebenräume." Wenn Du so einen Vertrag hast, herzlichen Glückwunsch, dann musst Du gar nichts tun. Solche Klauseln sind laut Bundesgerichtshof in den verschiedensten Fassungen für vollständig nichtig erklärt worden. Daher, schau in Deinen Vertrag, was dort geregelt ist. Wenn es eine ganz allgemeine Regelung ist, die nicht auf den tatsächlichen Gebrauchszustand abstellt, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Klauseln vollständig nichtig sind und Du nichts tun musst.

Kann mir jemand halbwegs günstige Unterkünfte in Madrid empfehlen?

Eine Empfehlung kann ich leider nicht aussprechen, insbesondere da ich nicht weiß, was für Dich "günstig" ist, aber bei airbnb.com kannst Du Dir zumindest mal einen Überblick verschaffen.

Windows löschen

Ei, ei, ei, bei soviel falschem Halbwissen, wie hier gezeigt wird, muss ich doch nochmal schreiben. "Format c:" funktioniert NICHT. Win7 lässt einen NICHT die Partition mit dem aktiven Betriebssystem formatieren. Überhaupt, eine (vollständige) Formatierung der aktiven Windows-Partition aus Windows heraus geht grundsätzlich NICHT. Auch ohne "Quick-Formatierung" werden die Daten NICHT vernichtet und sind weiterhin lesbar. Wer es nicht glaubt: Einfach selber ausprobieren.

Kann man brauchbare Navigationsgeräte für unter 100 Euro bekommen?

Klare Antwort: JA. Wir haben das seit über einem Jahr im Einsatz: Selbst das bessere M610 () gibt es für 100 Euro.

USB-Passwort

Ohne eine Verschlüsselung können die Daten nicht sicher geschützt werden, da es immer die Möglichkeit gäbe, an die Dateien ohne Eingabe eines Passworts zu gelangen. Ich schlage daher vor, mit Hilfe von Truecrypt wie folgt vorzugehen: Sonst einen speziellen USB-Stick kaufen, z.B. Kingston DataTraveler Vault, was aber nicht gerade preiswert ist.

Windows löschen

Tja, ich fürchte, die USB-Stick-Variante bleibt Dir nicht erspart. Ist aber auch kein Hexenwerk. Eine Anleitung zum Installieren von DBAN (http://www.dban.org/) gibt es z.B. hier: http://www.datenfeger.de/dban-usb-stick-erstellen/. Aber, eine ungetestete Idee hätte ich noch: Truecrpyt () kann auch die Boot-Partition verschlüsseln. Wenn Du hier ein langes Passwort wählst (z.B.32 zufällige Zeichen) wären alle Daten unknackbar verschlüsselt und damit für einen Dritten ohne das Passwort "weg".

Warum stehen einige Windräder still während in unmittelbarer Nachbarschaft die Windräder sich drehen ?

Aus würden m.E. die folgenden Gründe passen: - Wartungs- und Reparaturarbeiten - Schattenwurf: Bei entsprechendem Sonnenstand kann der durch Anwohner als störend empfundene Schattenwurf der rotierenden Rotorblätter verhindert werden. - Die Verteilernetze sind für die bereitgestellte Energie nicht ausgelegt und die überschüssige Energie kann nicht gespeichert werden. - Bedingungen innerhalb eines Windparks können ebenso zu einer Stilllegung aller oder einzelner Windkraftanlagen führen (s. ). Die weiteren Gründe passen m.E. nicht zu Windrändern in "unmittelbarer Nachbarschaft": - zu hohe oder zu niedrige Windgeschwindigkeiten - Vereisung der Rotorblätter im Winter (Aerodynamik, Unwucht, Unfallrisiken)

Wir bekommen ein Baby und ich denke langsam ans Kinderwagen kaufen. Auf was muss ich achten?

Ganz klarer Tipp, aus eigener vielfacher Erfahrung: Einfach einen gebrauchten Kinderwagen kaufen, der gerne auch einige Jahre alt sein darf. Spart eine Menge Geld, und das Baby braucht einen Liegekinderwagen nicht so lange. Wenn dann die "Buggy"-Zeit kommt, Kinderwagen verkaufen und gebrauchten Buggy kaufen. Und bei einem Gebrauchten, ärgert man sich nicht so über unvermeidlichen Schmutz und die erste Macke.

Wie kann ich Dateien vollständig löschen, so dass sie keinesfalls wiederhergestellt werden können?

http://eraser.heidi.ie/download.php Habe ich bei mir im Einsatz. Sehr komfortabel und bietet viele Optionen.

Hat jemand einen Spiegelreflexkamera-Test gelesen und kann mir eine Kamera empfehlen?

Bei dieser sehr allgemeinen Frage eine sehr allgemeine Antwort: Nikon D7000.

Habt Ihr einen Kniff oder Trick wie ich schnell einschlafen kann? Ich liege manchmal noch stundenlang wach.

Oft hat man nur das Gefühl stundenlang wachzuliegen. Tatsächlich schläft man aber phasenweise ein. Eine "Kontrolle" mit der Uhr kann daher täuschen. Und, oft kommt es einem "stundenlang" vor, weil man sich darüber ärgert, dass man nicht einschläft und man darüber nach-denkt, dass man am Morgen nicht ausgeschlafen ist, tagsüber müde sein wird usw. Mein Tipp: Nicht groß darüber nachdenken, dass man nicht gleich einschläft. Der Körper ruht sich auch aus, wenn man wach im Bett liegt. Laut der Schlafforschung ist der Schlaf in den ersten beiden Stunden, in der ersten REM-Phase, am tiefsten und hat somit die erholsamste Wirkung. Da ist es nicht so entscheiden "wie spät" man einschläft, sondern dass man überhaupt zwei Stunden schläft. Also, relax, entspann Dich, denk nicht soviel über das Einschlafen nach, schon gar nicht grübelnd kritisch. Dein Körper holt sich den Schlaf schon, ganz natürlich. Aber mach Dir keine Sorgen, dass da etwas geändert werden müsste.