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Gibt es einen Rechtsanwalt, der bei einer einvernehmliche Scheidung den Geschäftswert NICHT x 3, sondern günstiger für seine Rechnung zugrunde legt?
Wie wird der Geschäftswert bei einem nachträglichen Gütertrennungsvertrag berechnet. Werden da die Einkünfte beider Parteien von 1 Jahr zusammengezählt oder wie läuft das?
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