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Darf mein neuer Nachbar Baumaterial mit dem Kran über mein Haus heben?
Berufsgenossenschaftliche
Vorschrift für Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit
BGV D6
§31 5. auf das Verbot des Aufenthaltes im Schwenkbereich von Kran oder
Last durch Aushang hingewiesen ist.
Damit wird durch das Aufstellen des Krans das Benutzen der Wohnung oder des Hauses im Schwenkbereich durch den Kraneinsatz verboten. Damit verstieße der Kraneinsatz gegen GG Artikel 13
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
Das Recht einen Kran zu benutzen, ist nur dann zulässig, wenn einerseits die Sicherheitsvorschriften für den Betrieb des Kranes eingehalten werden und dadurch kein anderer Gesetzesverstoß begangen wird.
Der Kraneinsatz würde also einmal gegen die BGV6 verstoßen und ein weiteres mal gegen GG Artikel 13 Absatz 1.
Eine Genehmigung des Betriebes des Kranes ist daher ohne Rechtsgrundlage. (Neubau)
Etwas abweichend davon verhielte es sich im Altbau, nur war das nicht die Fragestellung!